Kosten im Blick Wohnungssuche - das ist zu beachten!

Hamburg · Egal, ob es die erste eigene Wohnung ist oder ob wieder einmal ein Umzug ansteht: Mieter sollten bei der Wohnungssuche einige Punkte beachten, um ihre Kosten im Griff zu behalten und auch rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Fünf Tipps für die Wohnungssuche
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Foto: Anja Tinter

Los geht es mit der Wohnungssuche und der Frage, "Will ich einen Makler mit der Suche beauftragen?". Diese Variante ist teurer als der Blick in den Immobilienteil der Tageszeitung, denn bei erfolgreicher Vermittlung wird eine Provision fällig.

Beim Abschluss des Mietvertrages verlangen viele Vermieter eine Selbstauskunft, bei der die Einkommenssituation auf keinen Fall geschönt werden sollte, rät der Mieterverein Hamburg in seinem bundesweit gültigen Merkblatt für die erste eigene Wohnung. Denn bei Falschangaben könne das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.

Wer unterschreibt?

Wer als Untermieter oder Mitglied einer Wohngemeinschaft einziehen will, sollte sich vergewissern, dass das Einverständnis des Vermieters vorliegt. Wird die Wohnung von zwei Personen bezogen, stellt sich die Frage, wer den Mietvertrag unterschreibt. Über die Vor- und Nachteile als gleichberechtigter Mieter berät jeder Mieterverein.

Die Abschlagszahlungen für die Nebenkosten sollten nicht zu niedrig angesetzt sein, da ansonsten am Jahresende eine hohe Nachzahlung ansteht. Die sogenannten Betriebskosten gelten landläufig als zweite Miete und können einen scheinbar niedrigen monatlichen Preis für eine Wohnung in ungeahnte Höhen treiben.

Kaution

Die Kaution kann zum Beispiel auf ein Kautionskonto eingezahlt werden. Die Höhe der Mietsicherheit darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen und kann in drei Raten gezahlt werden, von denen die erste mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Einige Vermieter buchen die Miete mit einer erteilten Einzugsermächtigung vom Konto ab. Wer das nicht möchte, kann bei seiner Bank einen Dauerauftrag einrichten.

Mietverträge laufen in aller Regel auf unbestimmte Dauer. Sie enden, wenn eine der Vertragsparteien fristgerecht kündigt. Wenn der Vermieter möchte, dass sein Mieter auszieht, muss er einen berechtigten Grund haben. Gesetzliche Kündigungsgründe sind: Eigenbedarf, Störung des Hausfriedens und Vertragsverstöße wie Nichtzahlung oder unregelmäßige Zahlung der Miete. Der Mieter selbst kann ohne Angaben von Gründen den Vertrag kündigen.

(afp/anch/das)
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