Regen, Sturm, Blitz Was die Versicherung zahlt

Düsseldorf · Sintflutartige Regenfälle, Gewitter und heftige Sturmböen - in Teilen Nordrhein-Westfalens kommt es wegen starken Unwettern immer wieder zu großen Schäden an Autos, Wohnungen und Häusern. Wir erklären, wann die Versicherung was bezahlt.

Sturmschäden: Was die Versicherung bezahlt
Foto: shutterstock/ Frank L Junior

Es gibt verschiedene Formen von Schäden und Schadensursachen. Je nachdem greifen auch unterschiedliche Versicherungen. Wichtig ist zunächst, den Versicherer sofort zu informieren. Es sollte nichts weggeworfen werden, dass für die Feststellung des Schadens relevant ist. Grundsätzlich empfiehlt sich außerdem, den Schaden per Video und Foto festzuhalten.

Sturmschäden Ab Windstärke acht haften bei Sturmschäden die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Stundenkilometern. In der Gebäudeversicherung sind das eigentliche Gebäude, aber auch Einbauschränke, fest verlegte Bodenbelege, Zentralheizungen, sanitäre Installationen und elektronische Anlagen enthalten. Die Hausratversicherung kommt für Schäden beispielsweise an Möbeln und Kleidung auf .Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass es in der Regel reicht, wenn eine offizielle Sturmwarnung ausgesprochen wurde, und auch benachbarte Häuser Schaden genommen haben. Dann müssen etwa abgerissene Ziegel nicht einzeln nachgewiesen werden.

Hat der Sturm Hausrat erfasst und durch die Gegend geschleudert, springt die Hausratversicherung ein. Allerdings nur, wenn die Gegenstände vorher sicher untergebracht waren, und durch die Windböen beschädigt wurden. Antennen und Markisen, die an der Hausfront angebracht waren und beschädigt wurden werden übernommen, wenn sie ausschließlich von den Bewohnern der versicherten Wohnung genutzt wurden. Wenn ein spezieller Versicherungsschutz dafür in Anspruch genommen wurde, ist auch das Gefriergut aus durch Stromausfall abgetauten Tiefkühltruhen abgedeckt.

Autoschäden durch Dachziegel Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Besitzers in der Zahlungspflicht. Erstattet wird jedoch nicht der Neupreis, sondern der zum Zeitpunkt des Schadens vorhandene Wert des Autos. Außerdem sollten Betroffene kontrollieren, ob im Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Diese würde dann von der Versicherungssumme abgezogen.

Schäden durch Regen Steht das Wasser im Keller oder nagt am Mobiliar der Wohnung, haftet die so genannte "Elementarschäden-Versicherung" - nicht die Gebäudeversicherung. Die spezielle Versicherung wird in der Regel parallel zur Hausratversicherung abgeschlossen und deckt verschiedene Schäden durch Naturgewalten ab, darunter etwa Erdbeben, Erdrutsch und Schäden durch Schneedruck. Zu beachten ist, dass bei der Elementarschäden-Versicherung meistens eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent der Schadenssumme anfällt.

(ham)
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