Familienkasse Wer Kindergeld will, muss ab Januar seine Steuer-ID angeben

Berlin · Für alle, die Kindergeld beziehen, ändern sich ab dem kommenden Jahr die Spielregeln. Sie müssen dann eindeutig zugeordnet werden können, dazu will die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer wissen. Viele Eltern sind beunruhigt - zu Unrecht, sagt die Arbeitsagentur.

 Ohne Steuer-Identifikationsnummer gibt es ab 2016 kein Kindergeld mehr.

Ohne Steuer-Identifikationsnummer gibt es ab 2016 kein Kindergeld mehr.

Foto: dpa, fz

Ab dem 1. Januar 2016 müssen Eltern die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) schriftlich angeben, um Kindergeld vom Staat zu bekommen - und zwar sowohl die eigene Nummer als auch jene der Kinder. Diese neue Vorschrift gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. So sollen doppelte Auszahlungen verhindert werden.

"Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Auf Neuanträgen gibt es ein spezielles Angabefeld für die Steuer-ID. Familien, die bereits Kindergeld bekommen, müssen die Information gegebenenfalls nachreichen.

Doch keine Panik: "Eltern können sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen", sagt Klocke. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit beruhigte außerdem gegenüber unserer Redaktion: Es würden nicht ohne weiteres einfach Zahlungen eingestellt.

Stattdessen erfolge zum Ende des Jahres 2016 ein maschineller Abgleich zur automatischen Ermittlung der Steuer-ID. Wenn sich diese dabei nicht ermitteln lasse und auch vorher keine schriftliche Information von den Eltern eingegangen sei, würden diese auch noch einmal separat angeschrieben.

Eltern, die ihre Daten schon vor dem maschinellen Abgleich der Familienkasse melden möchten, sollten das gemeinsam mit ihrer Kindergeld-Nummer schriftlich tun. Die Information über die zuständige Behörde findet sich in der Regel auf dem letzten Schriftverkehr mit der Familienkasse. Die Anschrift kann ansonsten auch online eingesehen werden.

Seit 2008 teilt das Bundeszentralamt für Steuern allen Personen eine Steuer-ID mit, die in einem Melderegister in Deutschland erfasst sind. Die Nummer gilt auch nach einem Umzug, einer Heirat und sogar über den Tod hinaus.

"In der Regel finden Steuerpflichtige die Nummer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder in ihrem Einkommensteuerbescheid", sagt Klocke. Selbst für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Wer seine Steuer-ID vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern.

(hebu/dpa)
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