Kfz-Steuer, Kindergeld, Flugticketpreise Was sich zum 1. September ändert

Düsseldorf · Im Monat September ändert sich so einiges für den deutschen Bürger. Eltern bekommen mehr Kindergeld, und zwar rückwirkend für das ganze Jahr. Dafür wird der Autokauf teurer und am Flughafen müssen Reisende mit schärferen Kontrollen rechnen.

Was ändert sich ab 1. September 2015? Lufthansa-Ticket, Kfz-Steuer ...
Foto: Maksim Kabakou /Shutterstock.com

Ab September gibt es 4 Euro mehr Kindergeld. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft. Für die acht Monate bekommen Familien pro Kind also 32 Euro nachgezahlt. Bei Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) sind Nachzahlungen und erhöhte Kindergeldbeträge in der Regel automatisch vor Gläubigern geschützt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Dieser Schutz gilt aber nur für maschinell erstellte Nachzahlungen, die im Oktober überwiesen werden, warnen die Verbraucherschützer. Die Familienkassen nutzen dafür den Textschlüssel KG2015NZ. Mit dem Code erkennen die Programme der Banken und Sparkassen die Überweisung als Kindergeld-Nachzahlung und erhöhen dann automatisch die Freibeträge des Kontos. Bei rund fünf Prozent aller Empfänger werden Kindergeld und Nachzahlung aber manuell berechnet und zum Teil schon vor Oktober überwiesen. Dann fehlt die Kennzeichnung als geschützte Gutschrift.

Strengere Kontrollen am Flughafen

Ab dem 1. September müssen sich Passagiere an Flughäfen auf erweiterte Sicherheitskontrollen einstellen: Denn dann treten ergänzende EU-Vorschriften für die Kontrolle von Fluggästen und ihres Handgepäcks in Kraft. Das teilt die Bundespolizei in Potsdam mit. Die Regeln sollen dazu beitragen, Sprengstoffe künftig noch besser aufspüren zu können. Zum einen kann das Handgepäck künftig nicht nur manuell nachkontrolliert werden, sondern auch mit Hilfe von Sprengstoffspürgeräten. Außerdem können auch Fluggäste selbst stichprobenartig mit den Sprengstoffspürgeräten nachkontrolliert werden. Die Umsetzung der Vorschriften zum Einsatz von Sprengstoffspürgeräten sind ab dem 1. September EU-weit verbindlich, erklärt die Bundespolizei. Sie gelten also für alle Flughäfen in der EU gleich - der Ablauf der Kontrolle kann aber je nach Flughafen variieren.

Zum Hausarzt via Video-Telefonie

Sprechstunden über das Internet sollen künftig Patienten Wege und Wartezeiten ersparen. Die Techniker Krankenkasse (TK) will am 1. September zusammen mit Hautärzten ein entsprechendes Pilotprojekt starten. Patient und Arzt sollen per Videotelefonie zur Online-Sprechstunde zusammengebracht werden. Diese kann über jeden Computer mit einem Internet-Browser und einer herkömmlichen Webcam gestartet werden. Die Software dazu liefert laut TK das Lübecker Unternehmen Patientus.

Online-Sprechstunden sollen auch die Praxen der Ärzte entlasten, erläuterte die Krankenkasse. Allerdings sei dies nicht immer möglich. Diagnose und Therapie müssten im persönlichen Kontakt besprochen werden. Aus Sicht von Klaus Strömer, einem der ersten Hautärzte, der das Programm testen will, scheint das System besonders geeignet, um etwa Änderungen in der Medikation zu vereinbaren.

Nachdem das System bisher alle notwendigen technischen Tests bestanden habe, solle nun mit ausgewählten Praxen zusammengearbeitet werden, teilte die TK mit. Nach und nach sollen Online-Sprechstunden in allen Praxen möglich werden. Die Bundesregierung wirbt schon länger für den Ausbau der Telemedizin.

Kosten für Lufthansa-Tickets

Ab September gibt es auf Lufthansa-Tickets, die über ein Reservierungssystem getätigt werden einen Aufpreis von 16 Euro. Diese globalen Reservierungssysteme (GDS) werden üblicherweise in Reisebüros und auch von Online-Portalen genutzt. Ob Kunden den Preisaufschlag wirklich merken werden, ist noch nicht klar. Wer direkt auf dem Portal der Lufthansa bucht, muss aber nach wie vor keine zusätzlichen Kosten erwarten.

Kfz-Steuer wird teurer

Ab nächstem Monat müssen Käufer eines Neuwagens mit einer höheren Kfz-Steuer rechnen. Grund ist die neue Abgasnorm "Euro 6". Sie besagt, dass eine Umweltsteuer fällig wird, wenn der CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen über 95 Gramm pro Kilometer liegt (CO2-Steuer).

Abgesehen von der CO2-Steuer fällt für jeden Halter eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor, sowohl Diesel als auch Benziner, der Kfz-Steuergrundbetrag an. Diese Kosten berechnen sich nach dem Hubraum. Die entsprechende Zahl wird durch 100 geteilt und bei einem Diesel mit 9,5 multipliziert - bei Benzinern mal zwei genommen. Heraus kommt der steuerliche Grundbetrag, der einmal im Jahr vom Konto abgebucht wird.

So wird ab September die Kfz-Steuer für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab September 2015 erfolgt, teurer. Die gesamte Steuer für alle Autos mit Verbrennungsmotor setzt sich aus dem Kfz-Steuergrundbetrag und gegebenenfalls der CO2-Steuer zusammen.

Sparsame Heizungen

Ab Ende September, nämlich ab dem 25.9., gibt es für Heizungen und Boiler ein Effizienzlabel mit den Buchstabenklassen A++ bis G und zudem Mindestanforderungen für den Energieverbrauch.

(ham)
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