"Tag der Putzfrau" So beschäftigt man die Putzfrau legal

Düsseldorf · Am heutigen Dienstag ist "Tag der Putzfrau". Das ist eine gute Gelegenheit, schwarz beschäftigte Hilfen zu legalisieren. Minijob, Angestellte, Selbstständige – was es kostet und wie viel Steuern der Arbeitgeber damit sparen kann.

Am heutigen Dienstag ist "Tag der Putzfrau". Das ist eine gute Gelegenheit, schwarz beschäftigte Hilfen zu legalisieren. Minijob, Angestellte, Selbstständige — was es kostet und wie viel Steuern der Arbeitgeber damit sparen kann.

Putzfrauen, Garten- und Haushaltshilfen sind für viele Familien und Senioren unverzichtbar. Doch eine Million Helfer in Deutschland arbeitet schwarz, schätzt das Institut Prognos. Das ist nicht nur verboten, es ist auf Dauer auch unattraktiv. Denn es gibt viele Wege, Helfer legal zu beschäftigen. Zum heutigen "Internationalen Tag der Putzfrau" wirbt die Minijobzentrale dafür, die Putzfrau aus der Schwarzarbeit zu holen.

Zehn blitzblanke Putzfrau-Anekdoten
Infos

Zehn blitzblanke Putzfrau-Anekdoten

Infos
Foto: dpa

Für illegale Hilfen sind etwa neun Euro pro Stunde fällig, in Großstädten auch mehr. Wer dagegen seine Putzkraft als Minijobber einstellt, zahlt etwa elf Euro. Für Putzfrauen, die sich selbstständig gemacht haben, sind es 17 Euro. Jedoch ist der Haushalt auf der sicheren Seite und kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen.

Minijobber Die Zahl der Minijobber in Haushalten ist bundesweit auf 305.000 gestiegen, davon 81.000 in NRW. Die Organisation ist einfach. Die Familie meldet die Putzfrau bei der Minijobzentrale an, indem beide den "Haushaltsscheck" ausfüllen. Die Putzfrau kann im Monat maximal 450 Euro netto verdienen, der Haushalt muss darauf 14,9 Prozent Arbeitgeberbeitrag zahlen. Darin enthalten sind eine Pauschalsteuer und der Krankenkassenbeitrag von fünf Prozent, auch wenn die Putzfrau keinen Versicherungsanspruch erwirbt.

Die Putzfrau kann sich bei der Rentenversicherung auf eigene Kosten voll versichern, muss es aber nicht. Der Arbeitgeber kann 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 510 Euro im Jahr) von seiner Einkommensteuer absetzen, den Bescheid für den Fiskus gibt es automatisch. Die Minijobzentrale bietet inzwischen eine Vermittlungsbörse (www.haushaltsjob-boerse.de) an. Das Problem: Viele wollen nicht nicht als Minijobberin arbeiten, weil dies Grenzen hat. Maximal 450 Euro im Monat darf man mit Minjobs verdienen. Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf hat, darf daneben nur einen einzigen Minijob annehmen.

Selbstständige Putzfrau Solche Begrenzungen gibt es nicht, wenn die Putzfrau sich selbstständig gemacht hat. Auch dieses Modell ist für den Arbeitgeber einfach: Die Putzfrau-Unternehmerin schreibt der Familie, für die sie arbeitet, eine Rechnung. Die Putzfrau ist für ihre Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie Einkommensteuer selbst verantwortlich. Naturgemäß erhöht das den Preis, zumal die Putzfrau 19 Prozent Umsatzsteuer nehmen und abführen muss. Damit kommt man schnell auf einen Stundenlohn von 17 Euro.

Jedoch kann der Haushalt auch mehr Kosten als beim Minijob steuerlich geltend machen. Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent von der Steuer absetzbar sind, maximal 4000 Euro von 20.000 Euro Arbeitskosten im Jahr. Per Stellenanzeige kann man explizit nach einem solchen legalen Ein-Putzfrau-Unternehmen suchen.

Steuerkarte Wer eine Kinderfrau oder Haushälterin braucht, kommt mit einem Minijob oft nicht hin. Dann wird es nötig, die Hilfe per Steuerkarte zu beschäftigen. Damit wird der Haushalt zum Arbeitgeber, was deutlich aufwendiger ist. Der Arbeitgeber muss bei der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer beantragen, seine Angestellte bei Sozialkassen und Finanzamt anmelden, die Abgaben abführen und aufwendige Jahresbescheinigungen erstellen.

Zum Glück gibt es hilfreiche Programme im Internet: Über Gehaltsrechner von Krankenkassen kann der Haushalt Sozialabgaben, Umlagen, Nettolohn und Steuerlast berechnen. Über die Kassenseite SV.net (www.gkvnet-ag.de) kann er die Mitarbeiterin bei den Sozialkassen anmelden. Über die Elster-Programme der Steuerverwaltung erfolgt die Meldung beim Finanzamt. Lohn der Mühe: Der Haushalt kann einen höheren Teil der Kosten geltend machen, zumal neben haushaltsnahen Dienstleistungen Kinderbetreuungskosten extra absetzungsfähig sind, und zwar zu zwei Drittel, bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro pro Kind und Jahr.

Lokale Dienstleister In größeren Städten gibt es Agenturen, die Putzhilfen beschäftigen und "verleihen" — so etwa in Düsseldorf das Unternehmen Casa Blanka, das 1998 gegründet wurde. Hier soll eine Alternative zum Schwarzmarkt geschaffen werden. Ab drei zusammenhängenden Stunden beträgt der Preis für eine Putzkraft bei Casa Blanka derzeit inklusive Mehrwertsteuer 18,31 Euro pro Stunde, plus eine Anfahrtsgebühr innerorts von 3,86 Euro. Die Reinigungskraft ist über Casa Blanka sozialversichert. Falls diese krank oder in Urlaub ist, sorgt das Unternehmen für Ersatz. Auch diese Kosten kann der Haushalt im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen.

(anh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort