Silvester-Feuerwerk Bei Knallern und Raketen auf zwei Kennzeichen achten

Berlin · Von Donnerstag (28. Dezember) bis Samstag (30. Dezember) sind in diesem Jahr Raketen, Knaller und Böller in Deutschland zu kaufen. Als Verbraucher sollte man auf zwei Kennzeichnungen achten.

  • CE-Zeichen

Nicht geprüftes Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält etwa nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen.

Daher sollte man nur geprüfte Produkte kaufen, zu erkennen an einem CE-Zeichen und einer Registriernummer. In Deutschland geprüftes Feuerwerk trägt die Kennnummer 0589 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

  1. Feuerwerksklasse

Nach der Kennnummer des BAM folgt auf dem Artikel die Kategorie-Kennzeichnung F1 oder F2 und eine fortlaufende Nummer. F2 ist die Feuerwerksklasse für Raketen, Batterien oder Knallkörper. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

In die Klasse F1 fallen zum Beispiel Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Diese Produkte dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden - auch von Kindern ab 12 Jahren.

(csr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort