BGH verhandelt über Berechnungen zur Kreditwürdigkeit Schufa — eine Hessin will mehr Transparenz

Karlsruhe · Wer einen Kredit will, kommt meistens nicht um die Schufa herum. Denn die Wirtschaftsauskunftei prüft die Kreditwürdigkeit des Kunden. Und ist die gering, hat man das Nachsehen. Das will eine Frau aus Hessen nicht auf sich sitzen lassen – und klagte. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, wie transparent die Schufa sein muss. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Prozess.

Was macht die Schufa eigentlich?
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Foto: dpa, Jens Kalaene

Wer einen Kredit will, kommt meistens nicht um die Schufa herum. Denn die Wirtschaftsauskunftei prüft die Kreditwürdigkeit des Kunden. Und ist die gering, hat man das Nachsehen. Das will eine Frau aus Hessen nicht auf sich sitzen lassen — und klagte. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, wie transparent die Schufa sein muss. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Prozess.

Die Angestellte aus dem Landkreis Gießen besitzt ein Haus und hat einen festen Arbeitsplatz. Als sie sich im Oktober 2011 ein Auto zulegen und es finanzieren wollte, klappte das zunächst nicht — dank der Schufa. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof ihren Fall.

Warum klagt die Frau aus Hessen?

Der Autokauf der Angestellten war zunächst wegen einer falschen Schufa-Auskunft nicht zustande gekommen. Ihr Name war einfach verwechselt worden. Im zweiten Anlauf klappte es dann zwar mit dem Kredit, allerdings wunderte sich die Klägerin über ihre schlechte Bonität. Denn die Schufa stufte sie mit 92,9 Prozent gegenüber Banken und mit 81,1 Prozent gegenüber Telekommunikationsunternehmen ein. Dabei hatte sie bei einer anderen Auskunftei hervorragende Werte erhalten. Die Standardauskunft der Schufa, warum ihre Bonität so schlecht ist, stellte sie nicht zufrieden. Deshalb will sie nun über den gerichtlichen Weg erfahren, welche Daten die Schufa ihrer Bewertung zugrunde legt.

Um was geht es bei dem Prozess genau?

Es geht um das "Scoring", bei dem aus den Daten des Kunden (wie etwa persönliche Daten, Anzahl der Umzüge, unbezahlte Rechnungen oder auch Insolvenzen) die Bonität des möglichen Kreditnehmers ermittelt wird. Je weiter sich der Wert von 100 Prozent entfernt, umso schwieriger wird es, einen Kredit zu erhalten.

Warum will die Schufa nicht preisgeben, wie sie die Kreditwürdigkeit berechnet?

Die genauen Formeln zur Berechnung des Scores zählen laut Schufa zu ihrem Geschäftsgeheimnis. Es besteht also aus Sicht der Schufa ein "schutzwürdiges Interesse". Entsprechend muss der BGH nun entscheiden, wo die Grenze zwischen der Auskunftspflicht nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes und dem Recht auf Geheimhaltung von internen Informationen eines Unternehmens ist. Denn schließlich verkauft die Schufa ihre Daten etwa an Banken und verdient damit eben ihr Geld.

Wie haben die Vorinstanzen entschieden?

Das Amtsgericht Gießen hatte die Klage der Angestellten im Oktober 2012 zurückgewiesen. Die Schufa, so hieß es in der Begründung, sei ihrer Auskunftspflicht nachgekommen und es bestehe kein Anspruch darauf, "mit der Auskunft die Berechnung selbst überprüfen zu können". Das Landgericht Gießen bestätigte das Urteil der ersten Instanz im März vergangenen Jahres, ließ aber die Revision beim BGH zu, der nun darüber verhandelt.

Was sagen die Anwälte?

Matthias Siegmann, der die Schufa vor dem BGH vertritt, gibt sich optimistisch: "Es gibt bei ähnlichen Klagen gegen die Schufa zahllose Entscheidungen von unteren Instanzen, die fast alle zugunsten der Beklagten ausgefallen sind." Michael Diehl, Verteidiger der Hessin, der am BGH aber nur Zuhörer ist, sagt dagegen: "Aus unserer Sicht müssen zumindest die für den Schufa-Score zugrunde gelegten Daten mitgeteilt werden." Denn nur so habe der Verbraucher eine Chance, sich so zu verhalten, dass er eine schlechte Bewertung der Schufa vermeiden kann. Und er fügt noch hinzu: "Wir haben zumindest den Finger in die Wunde gelegt."

Gibt es noch mehr Kritik an der Schufa?

Ja, Verbraucher- und Datenschützer kritisieren schon lange die geringe Transparenz. So hatte die Zeitschrift "Finanztest" im vergangenen Jahr berichtet, dass viele von der Schufa gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft seien. Nach einem Test der Zeitschrift erhielten nur elf von 89 Testpersonen komplette und korrekte Daten übermittelt. "Das Scoringverfahren ist ein statistisches Vorurteil", zitiert denn auch die "Welt" Thilo Weichert, obersten Datenschützer in Schleswig-Holstein. Die Schufa wehrt sich gegen diese Kritik.

Hat der Gesetzgeber nicht schon agiert?

Ja, hat er. Seit 2010 können Bürger ihre Daten einmal im Jahr kostenlos einsehen. Der Klägerin aus Hessen reicht dies aber eben nicht. Wann der Bundesgerichtshof entscheidet, ist übrigens noch offen.

mit Agenturmaterial

(das)
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