Ratgeber Reise, Steuern, Streaming - das ändert sich 2018

Düsseldorf · Im neuen Jahr ändern sich viele Gesetze und Regeln. Viele zum Vorteil der Verbraucher, manche zum Nachteil.

 Silvester-Feuerwerk.

Silvester-Feuerwerk.

Foto: dpa, flm

Einkommensteuer Auf die große Steuerreform müssen Bürger weiter warten. Immerhin steigt der Grundfreibetrag, der steuerfrei bleibt, von 8820 Euro auf 9000 Euro im Jahr. Erst ab dieser Summe muss ein Single sein Einkommen versteuern. Für Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, steigt der Grundfreibetrag auf 18.000 Euro.

Kindergeld Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der um 72 Euro auf insgesamt 7428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei. Entsprechend wird auch das Kindergeld angehoben - und zwar um zwei Euro pro Monat. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, für das m dritten Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro.

Computer absetzen Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Freiberufler: Sie können Arbeitsmittel wie einen Computer, den sie für ihre Arbeit brauchen, schneller bei der Steuer absetzen, wie der Bund der Steuerzahler betont. Ab 2018 können Geräte direkt mit netto 800 Euro (entspricht mit Mehrwertsteuer: 952 Euro) bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bislang waren es nur 410 Euro. Damit lohnt es sich also, den Kauf eine Computers noch um ein paar Tage zu verschieben.

Investmentfonds Bisher zahlte nur der Anleger Steuern, künftig auch teilweise der Fonds, was die Ausschüttung senken kann. Gewinne aus Verkäufen von Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, sind nicht mehr komplett steuerfrei.

Frist für die Steuererklärung Ab dem Steuerjahr 2018 gibt es zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung - bis zum 31. Juli, mit Steuerberater sogar bis Ende Februar des Folgejahres. Aber Achtung: Die Steuererklärung für das Jahr 2017 muss man noch wie bisher zum 31. Mai 2018 beziehungsweise mit Steuerberater bis 31. Dezember 2018 abgeben.

Rentenerhöhung Der Wirtschaftsboom füllt Lohntüten und Rentenkasse. Daher können sich 21 Millionen Rentner auf eine Erhöhung ihrer Bezüge zum 1. Juli freuen. Voraussichtlich werden die gesetzlichen Renten um drei Prozent steigen. Die exakte Anhebung wird im Frühjahr festgelegt.

Beitrags-Senkung Schon zum 1. Januar sinkt der Beitrag zur Rentenversicherung, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 3000 Euro bedeutet das für Arbeitnehmer eine Entlastung von 1,50 Euro. Politisch gestritten wird noch darüber, ob auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt.

Krankenversicherung Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird für viele etwas günstiger. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den allein Arbeitnehmer und Rentner tragen, wurde vom Gesundheitsministerium von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent gesenkt. Damit reduziert sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,6 Prozent vom Bruttolohn. Einzelne Kassen können darunter oder darüber liegen.

Rentenalter Im Zuge der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre steigt die Altersgrenze 2018 weiter an. Versicherte, die 1953 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregeln gelten, können nun mit 65 Jahren und sieben Monaten abschlagfrei in den Ruhestand gehen.

Beitragsbemessungsgrenze Für Gutverdiener wird die Sozialversicherung tendenziell teurer. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4350 auf 4425 Euro Bruttolohn im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich im Westen von 6350 auf 6500 Euro. Auch wird es Arbeitnehmern erschwert, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln: Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 4800 auf 4950 Euro im Monat. Nur wer mehr verdient, kann sich privat versichern.

Mindestlohn Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn bleibt bei 8,84 Euro. Allerdings wird die Mindestlohn-Kommission über eine Anpassung im Folgejahr beraten. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt ab Januar 2018 im Westen von 10,20 auf 10,55 Euro. Im Elektrohandwerk gilt bundesweit ein Mindestlohn von 10,95 Euro.

Kollegengehalt Zu erfahren, was die Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit erhalten, ist künftig möglich. Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten können ab Januar solche Informationen über den Betriebsrat einfordern. Das Lohntransparenz-Gesetz sollen helfen, Benachteiligungen von Frauen zu erkennen und zu beseitigen. Jedoch erfahren Interessierte nur Durchschnittslöhne, nicht das Gehalt einzelner Kollegen.

Mutterschutz Zum Teil ist das neue Gesetz schon 2017 in Kraft getreten, ab Januar gibt es aber weitere Änderungen. So wird die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes nun auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Zudem wird das bisherige Verbot der Sonntags- und Nachtarbeit gelockert: Künftig dürfen schwangere Frauen auch sonn- und feiertags arbeiten, wenn sie es wünschen und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Das gleiche gilt für Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr.

Unterhalt Für Scheidungskinder gibt es etwas mehr Geld. Je nachdem, wie alt das Kind ist und wie viel die Eltern verdienen, steigen die monatlichen Mindestsätze, die die "Düsseldorfer Tabelle" vorgibt, um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig werden aber auch die Einkommensklassen verändert, was im Einzelfall Nachteile bedeuten kann. Beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die der Staat zahlt, wenn der Ex-Partner kneift, steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.

Abgasmessung Die Abgasuntersuchung wird nach den vergangenen Skandalen verschärft: Zum einen wird die sogenannte Endrohrmessung zur Pflicht, selbst wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Zum anderen müssen ab September Neuwagen die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen. Bereits ab dem 1. Januar gilt für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bei der Erstzulassung die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.

Winterreifen-Siegel Keine Bange: Für eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 sind die vorhandenen Reifen mit der Kennzeichnung "M+S" (Matsch und Schnee) noch zulässig. Doch alle ab dem 1. Januar produzierten Winterreifen müssen zusätzliche Tests bei Eis und Schnee bestehen. Zu erkennen sind die neuen Reifen an dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Notruf für Autos Ab dem 31. März 2018 müssen alle Autobauer ihre neuen Modelle mit einem automatischen Notrufsystem ausrüsten. Der sogenannte eCall ist dann europaweit Pflicht. Bei einem schweren Unfall alarmiert das System über die Rufnummer automatisch den Rettungsdienst und übermittelt die Position des Autos sowie die letzte Fahrtrichtung.

Touristensteuer auf Mallorca Der Urlaub auf der beliebten Baleareninsel wird teurer, da ab 2018 die Touristensteuer verdoppelt wird. So steigt der Tagessatz in der günstigsten Kategorie - beispielsweise für Pensionen oder Campingplätze - in der Hauptsaison von 50 Cent auf einen Euro pro Tag und Gast. Im Fünf-Sterne-Hotel müssen Touristen fortan vier statt zwei Euro pro Person und Tag entrichten.

Speicherung der Fluggastdaten Neu ist zudem, dass ab Mai die Daten von Reisenden auf Auslandsflügen fünf Jahre lang vom Bundeskriminalamt gespeichert werden. Dazu gehören Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse. Diese Daten dürfen im Rahmen des anlasslosen Vorratsdatenspeicherung auch an europäische Ermittlungsbehörden weitergegeben werden.

Rechte für Pauschalreisende Zwei wichtige Änderungen gibt es beim Pauschalreiserecht. Ab dem 1. Juli können Pauschalreisende nur vom Vertrag kostenlos zurücktreten, wenn der Veranstalter den Preis nach der Buchung um acht oder mehr Prozent anhebt. Bislang lag die Grenze bei fünf Prozent. Dafür können Urlauber nun ihre Ansprüche bei Reisemängeln bis zu zwei Jahre nach der Reise geltend machen. Zuvor war das nur einen Monat lang möglich. Voraussetzung bleibt, dass die Mängel schon am Urlaubsort angezeigt werden.

Streaming Bei Online-Abodiensten fällt der digitale Schlagbaum: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik lassen sich einer Mitteilung der Verbraucherzentrale zufolge ab dem 20. März 2018 auch im gesamten EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen innerhalb der EU dürften die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Baurecht Hausbauer werden bei schlüsselfertigen Bauten besser geschützt. Sie können den Vertrag mit einem Bauunternehmer nun binnen 14 Tagen widerrufen. Zudem muss die Baufirma einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude bezugsfertig wird.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort