Frauenrechte und Kosmetika Das ändert sich im Februar

Berlin · Anfang des Jahres sind viele Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die rechtlichen Neuerungen, die ab Februar gelten, halten sich hingegen in einem überschaubaren Rahmen. Ein Überblick.

Beauty-Begriffe schnell erklärt
Infos

Beauty-Begriffe schnell erklärt

Infos
Foto: shutterstock/ Aleksandr Markin
  • Frauenrechte: Die Istanbul-Konvention, die Frauen besser vor Gewalt schützen soll, tritt am 1. Februar auch in Deutschland in Kraft. Das internationale Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu zahlreichen Maßnahmen, die eine umfassende Prävention, den Schutz der Opfer und die Verurteilung der Täter zum Ziel haben. Deutschland hat nach Angaben der Bundesregierung alle Verpflichtungen der Konvention längst erfüllt - etwa durch den rechtlichen Grundsatz "Nein heißt Nein". Neu ist aber ab Februar, dass sich Betroffene vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention berufen können.
  • Gesundheit: Eine Änderungen der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Sprays und andere Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten dürfen, das versehentlich eingeatmet werden kann. Das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann nämlich eine Lungenentzündung auslösen. Ab dem 24. Februar dürfen solche Artikel nicht mehr in den Handel kommen. Bereits ausgelieferte Kosmetika können aber noch bis zum 24. Mai verkauft werden. Schon seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinon - aber auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis 27. April.
(das/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort