Kartenzahlung, Sicherheit, Haftung Neue Regeln im Zahlungsverkehr

Düsseldorf · Die neue EU-Richtlinie gilt ab Samstag in Deutschland. Die wichtigsten Punkte: weniger Gebühren bei Kartenzahlungen, mehr Kontoeinsicht für Drittanbieter, geringere Kundenhaftung im Schadenfall, mehr Sicherheit für Kontoinhaber.

Im Zahlungsverkehr hat es in den vergangenen Jahren schon so manche Änderung gegeben. Aber glaubt man Experten, dann waren nur wenige so gravierend wie diejenige, die jetzt in Kraft tritt. "PSD II" heißt das Regelwerk, das etwa eine Milliarde Konten in der Europäischen Union betrifft. Seitdem Kredit- und EC-Karte den Markt erobert hätten und zur Jahrtausendwende die digitale Überweisung möglich geworden sei, habe es keine so einschneidende Maßnahme gegeben, heißt es.

  • Worum geht es?

Die EU will den Zahlungsverkehr billiger, einfacher und sicherer machen. Es sollen mehr Nicht-Banken im Zahlungsverkehr mitmischen, was den Wettbewerb in der Branche befördern soll. Dazu hat Brüssel eine Richtlinie geschaffen, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland gilt das ab Samstag.

  1. Kartenzahlungen

Ab sofort darf kein Aufpreis mehr fällig werden, wenn Kunden beispielsweise mit EC- oder Kreditkarte, mit Überweisung und Lastschrift im Geschäft oder online bezahlen. Bislang musste es nur ein zumutbares Zahlungsmittel geben, für das keine Kosten anfallen, bei allen anderen waren Gebühren möglich.

  1. Kontoeinsicht

Ein strittiger Punkt bei den Änderungen. Denn die Banken und Sparkassen haben nicht mehr als einzige Zugriff auf die Kontodaten des Kunden. Wenn der zustimmt, gilt das künftig auch für andere Finanzdienstleister. Das ist deswegen wichtig, weil Anbieter aus der Übersicht über die Geldanlagen und Kredite des Kunden maßgeschneiderte Angebote machen können. Der Wettbewerb verstärkt sich also.

Wer als Finanzdienstleister an die Daten des Kunden ran will, braucht aber nicht nur grünes Licht vom Kunden, sondern auch eine Registrierung bei der Finanzaufsicht Bafin. Die Banken kritisieren, dass sie umgekehrt keinen Zugriff auf Daten der Finanzdienstleister hätten; andere sagen, die Preispolitik der großen Institute gerate unter Druck. Bankdienstleistungen könnten also auf Dauer billiger werden.

  1. Haftung

Noch eine gute Nachricht: Wer mit Bank- oder Kreditkarte zahlt, der haftet nur noch bis 50 Euro Verlust, wenn was schiefgeht. Bisher lag die Obergrenze bei 150 Euro. Das neue Limit gilt auch beim Online-Banking. Ausnahme von der Regel: Der Kunde hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, dann muss er den kompletten Schaden tragen. Das muss ihm die Bank oder Sparkasse aber nachweisen.

Zudem können Kunden verlangen, dass ihnen ein Betrag erstattet wird, der durch eine unautorisierte Lastschrift vom Konto abgebucht wurde. Diese Möglichkeil gilt acht Wochen lang. In Deutschland sei dieses Rückgaberecht aber bereits traditionell in den Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen geregelt. Europaweit gelte es bereits für die Sepa-Basislastschrift, so die Zentralbank.

  1. Sicherheit

Die EU will Verbraucher stärker vor Betrug und unerlaubtem Kontozugriff schützen. Dazu muss sich ein Kontonutzer stärker als bisher identifizieren.

Künftig muss er mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Er muss im Besitz einer Girokarte sein, das Passwort für das Konto kennen oder sich über einen Fingerabdruck ausweisen. Im Fachvokabular heißt das Zwei-Faktor-Authentifizierung. Nur eines dieser drei Merkmale reicht nicht. Die Änderungen treten aber voraussichtlich erst Mitte 2019 in Kraft.

  1. Reservierung

Mietwagen-Verleiher oder Hotels blockieren bei Buchungen häufig einen bestimmten Betrag auf der Kreditkarte von Kunden. Diesem Verfahren muss der Kunden künftig ausdrücklich zustimmen.

(RP)
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