Mietrecht Mieter müssen Betriebskosten aus 2016 nicht mehr bezahlen

Hamburg · Wer für die Betriebskosten seiner gemieteten Wohnung aus dem Jahr 2016 bis zum Jahresbeginn 2018 keine Abrechnung erhalten hat, muss keine Nachzahlungsforderungen mehr fürchten.

Neun Fragen zum Thema "Betriebskosten"
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Foto: gms

Das gilt für offene Kosten aus dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2016, erläutert der Mieterverein zu Hamburg und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 316 S 77/16).

Entscheidend für den Fristablauf ist den Angaben zufolge nicht, wann der Brief vom Vermieter abgeschickt wird, sondern wann er beim Mieter im Briefkasten landet. Als fristgemäß gelte die Zustellung durch die Post oder durch den Vermieter selbst bis 18.00 Uhr am letzten Tag des Jahres, der 2017 auf einen Sonntag fällt. Der Mieterverein rät daher, auch den Umschlag aufzubewahren und das Zugangsdatum zu notieren.

Wer dagegen zu viel gezahlte Nebenkosten zurückbekommt, muss sich nicht sorgen, dass sein Geld nun verloren ist: Auch bei einer verspäteten Abrechnung ist der Vermieter zur unverzüglichen Auszahlung an den Mieter verpflichtet, erläutert der Mieterverein.

(felt)
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