Cannabis und DVB-T2 Das ändert sich im März

Berlin · Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März in Kraft. Es ist nicht die einzige Neuerung, auf die sich Verbraucher einstellen sollten.

Das sollten Sie über Cannabis wissen
Infos

Das sollten Sie über Cannabis wissen

Infos
Foto: dpa, obe fpt hjb lre
  • Cannabis: Vor dem Erhalt von Cannabis-Arzneimittel auf Rezept müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall. Zudem dürften Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleibe verboten.
  • DVB-T2: Es gibt nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg vier Möglichkeiten des Fernsehempfangs: Antenne, Kabel, Satellit und Internet. Ab 29. März stellen TV-Sender zunächst in Ballungsräumen ihre terrestrische Ausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 um. Davon seien alle Verbraucher betroffen, die ihr Fernsehprogramm digital terrestrisch über DVB-T, also über eine Zimmer- oder Dachantenne empfangen. Künftig benötigen diese ein neues Empfangsgerät, sofern es nicht im TV-Gerät integriert ist. Ohne neuen Receiver könnten Betroffene bald kein Programm mehr empfangen.
  • Urheberrecht: Urheber und Künstler können laut Bundesregierung ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Der Anspruch sei zwar bereits 2002 gesetzlich verankert worden. Vor allem freiberuflich tätige Künstler setzten dies aber oft nicht durch.
(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort