Start der Online-Schnäppchenwoche Was Sie über den Black Friday wissen müssen

Düsseldorf · Am 21. November 2016 starten Onlineshops ihre diesjährige Schnäppchenwoche: Sieben Tage lang finden Verbraucher deutlich reduzierte Produkte im Netz. Eine Expertin erklärt die Chancen für Verbraucher und warnt vor Risiken.

 Ab heute finden Verbraucher für eine Woche zahlreiche Rabattaktionen im Internet.

Ab heute finden Verbraucher für eine Woche zahlreiche Rabattaktionen im Internet.

Foto: Spectral-Design / Shutterstock.com

Ursprünglich kommt der Trend aus den USA: Am Freitag nach Thanksgiving wird dort in allen Geschäften eine große Rabattaktion gestartet. Viele Verbraucher stehen dort schon nachts an den Geschäften Schlange, um sich am nächsten Morgen die besten Schnäppchen zu sichern.

Auch in Deutschland ist dieser sogenannte "Black Friday" inzwischen angekommen. Vor zwei Jahren startete der Onlineshop Amazon damit in Deutschland. Die Aktion war so erfolgreich, dass viele Onlinegeschäfte und teilweise auch der Einzelhandel mitzogen und gleich mehrere Tage mit besonderen Rabatten warben. Jetzt können Verbraucher bis zu sieben Tage lange Rabattangebote zwischen 30 und 50 Prozent nutzen. In den Werbeanzeigen ist deshalb oft von der Cyber Week zu lesen, die vom 21. bis zum 28. November läuft.

Aber welche Schnäppchen lohnen sich wirklich? "Wirklich günstig kann man in dieser Woche Elektronik und Kleidung kaufen", sagt Freya Oehle, Geschäftsführerin der Preisbeobachtungsseite Spottster.de. "Das liegt daran, dass Elektronik ein Kerngeschäft von Amazon ist, und Firmen, die sich an der Woche nicht beteiligen, für diese Zeit auf der Webseite nicht konkurrenzfähig wären."

Ein Blick lohnt sich aber auch auf Webseiten von Moto, Teufel und Saturn. "Es gibt auch einige Einzelhändler in Deutschland, die sich an der Aktion beteiligen", sagt Oehle, "allerdings arbeiten sie meistens mit Gutscheinen." So kann es sein, dass Kunden etwa für Kleidung einen 25-Prozent-Gutschein für die Cyber Week bekommen.

Der wichtigste Tipp für alle, die in der Cyber Week ein Schnäppchen machen wollen, ist laut Oehle, schnell zu handeln. "Im vergangenen Jahr waren schon am ersten Tag bei vielen Produkten binnen vier Stunden alle Schnäppchen ausverkauft."

Nicht irritieren lassen sollten sich Verbraucher, wenn sie in diesen Tagen nur Begriffe wie Cyber Week, Black Monday, Black Week oder ähnliches lesen. Denn Black Friday ist zwar noch im Sprachgebrauch, darf aber von den Händlern nicht mehr benutzt werden. "Das deutsche Markenamt hat einer Firma diesen Begriff geschützt. Die Firma heißt Black Friday GmbH und macht eigentlich nichts anderes, als die entsprechenden Schnäppchen auf ihrer Seite zu listen."

2016 hat die Firma jedoch die Rechte an dem Namen zugewiesen bekommen - weshalb kein Händler mehr den Black Friday ausschreiben darf, ohne Lizenzgebühren zu bezahlen. "Wie das sein kann, verstehe ich nicht. Das ist so, als würden man sich den Begriff Sommerschlussverkauf schützen lassen", sagt Oehle. An der Schnäppchenwoche selbst ändert das jedoch nichts.

Verbraucherschützer sehen die Cyber Woche kritisch. Sie raten vor dem Kauf genau hinzusehen: "Viele Rabatte basieren auf unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des Herstellers", sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Doch schon ohne Rabatte liegen die realen Verkaufspreise im Handel meistens unter dieser Herstellerempfehlung.

Tryba rät deshalb vor dem Kauf zum Preisvergleich, um einen Überblick über den üblichen Preis eines Produktes zu bekommen. Preissuchmaschinen im Netz helfen dabei. Tryba rät zur Recherche bei mindestens zwei Anbietern. So lassen sich falsche Schnäppchen schnell enttarnen.

Eine weitere Falle bei der Online-Schnäppchenjagd: Psychologische Tricks wie angeblich geringe Bestände oder ablaufende Uhren, die zum Kauf drängen sollen. "Niemals unter Druck setzen lassen", empfiehlt Tryba. Schnäppchen gebe es immer irgendwo.

Wer trotzdem kauft, hat bei einem bösen Erwachen immer noch das Widerrufsrecht auf seiner Seite. Bis 14 Tage nach Erhalt der Ware können online gekaufte Produkte zurückgesandt werden. Dabei ist wichtig, Einkäufe nicht kommentarlos zurückzusenden, sondern den Widerruf schriftlich zu erklären. "Zu beachten sind hierbei auch mögliche anfallende Versandkosten", sagt Tryba.

(ham)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort