BFH-Urteil Massen-Verkauf bei Ebay ist umsatzsteuerpflichtig

München · Will jemand über das Internet eine große private Sammlung verkauft, sollte nachweisen können, dass es sich tatsächlich um eine Privatsammlung handelt. Denn andernfalls wird auf den Erlös Umsatzsteuer fällig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu Pelzmänteln entschied. (Az: XI R 43/13)

Alternative Verkaufsbörsen im Internet
6 Bilder

Alternative Verkaufsbörsen im Internet

6 Bilder
Foto: Screenshot

Die Klägerin ist im Hauptberuf freiberufliche Finanzberaterin. In den Jahren 2004 und 2005 verkaufte sie über zwei "Verkäuferkonten" bei der Internet-Handelsplattform Ebay mindestens 140 Pelzmäntel. Dafür erlöste sie insgesamt rund 90.000 Euro.

Die Frau gab an, die Pelzmäntel seien bei der Auflösung des Haushalts ihrer verstorbenen Schwiegermutter gefunden worden. Dass sich die Kleidergröße "schon mal ändern könne", sei normal. Da es sich um eine private Sammlung handele, sei deren Verkauf keine unternehmerische Tätigkeit und daher umsatzsteuerfrei.

Während das Finanzamt dies für wenig glaubhaft hielt, war das Finanzgericht Stuttgart der Darstellung der Verkäuferin noch gefolgt. Der BFH hob dieses Urteil nun jedoch auf und wies die Klage ab.

Die Pelzmäntel hätten nicht der Verkäuferin, sondern einer anderen Person gehört. Auch seien sie keine Sammlerstücke, sondern schlicht Gebrauchsgegenstände gewesen, erklärten die Münchner Richter zur Begründung. Denn die Mäntel seien aus verschiedenen Pelzarten und von verschiedenen Herstellern gewesen. Auch die Konfektionsgröße sei nicht einheitlich, und die Mäntel wiesen bis zu zehn Zentimeter voneinander abweichende Ärmellängen auf. Ein "Sammelthema", das die Schwiegermutter hier verfolgt haben könnte, sei nicht erkennbar.

Zudem deuteten auch die "aktiven Schritte zur Vermarktung" auf ein unternehmerisches Handeln hin. So habe die Verkäuferin hier extra zwei Vertriebskonten bei Ebay angelegt. Darauf, dass die Verkaufstätigkeit zeitlich begrenzt war, komme es nicht an.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort