Bundesfamilienministerium Bereits bewilligtes Betreuungsgeld wird noch ausgezahlt

Berlin · Auch nach dem vom Bundesverfassungsgericht verfügten Ende des Betreuungsgeldes wird dieses weiter gezahlt. Darauf wies das Bundesfamilienministerium in einem Schreiben an die Landesbehörden hin.

 Wem vor dem Urteil am 21. Juli das Betreuungsgeld bewilligt wurde, muss es auch bekommen, sagt das Bundesfamilienministerium.

Wem vor dem Urteil am 21. Juli das Betreuungsgeld bewilligt wurde, muss es auch bekommen, sagt das Bundesfamilienministerium.

Foto: dpa, dan fdt tba

Demnach sollten Familien, deren Anträge vor dem Urteilsspruch am 21. Juli 2015 bewilligt wurden, das Geld für den kompletten Zeitraum erhalten. Im Prinzip müssten alle Anträge, die erst nach dem Urteil abgegeben wurden, abgelehnt werden.

Ausnahmen seien aber möglich, wenn die Behörde die Entscheidung über den Antrag "schuldhaft verzögert oder die Betroffenen falsch beraten" habe, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner, in einem Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages.

Karlsruhe hatte das von der CSU durchgesetzte Betreuungsgeld mit der Begründung gekippt, für diese Art von Familienleistung seien die Länder zuständig und nicht der Bund.

Die Unionsfraktion im Bundestag zeigte sich am Freitag zufrieden mit der relativ großzügigen Auslegung des Vertrauensschutzes durch das Ministerium. "Jenseits aller politischen Bewertung des Betreuungsgeldes war der CDU/CSU-Fraktion diese Sicherheit für die Familien immer wichtig", erklärte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU).

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort