Verbraucherzentrale Hamburg Bebe Creme zur "Mogelpackung des Jahres" gekürt

Hamburg · Mehr als 26.000 Verbraucher haben in einer Online-Abstimmung das Kosmetikprodukt Bebe Creme zur "Mogelpackung des Jahres" gewählt. Es ist die zweite Abstimmung dieser Art von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Bebe Creme zur "Mogelpackung des Jahres" gekürt
Foto: shutterstock/ Aleksandr Markin

Die Bebe Creme aus dem Hause Johnson & Johnson ist ihren Angaben zufolge durch neue Füllmengen um bis zu 84 Prozent teurer geworden.

Zur Abstimmung zur Mogelpackung des Jahres standen vom 4. bis 22. Januar insgesamt fünf Produkte - neben der Bebe Zartcreme die Zahnpasta Dentagard von Colgate-Palmolive, den Finesse Schinken der Nestlé-Marke Herta, die "Kopfsteherflaschen" von Heinz Ketchup und die Kaffeekapseln Jacobs Latte macchiato classico von Jacobs Douwe Egberts. Diese Produkte hatte die Verbraucherzentrale Hamburg aus zahlreichen Verbraucherbeschwerden im Jahr 2015 ausgewählt.

Am Montag gab die Verbraucherzentrale den "Sieger" der Abstimmung bekannt. Bei den Füllmengen der Bebe Creme gibt es ihren Angaben zufolge nach der Umstellung teils erhebliche Unterschiede zu den Vorgängerprodukten: Bei drei verschiedenen Packungsgrößen seien sie von 250 auf 150 Milliliter, von 75 auf 50 Milliliter und von 30 auf 25 Milliliter reduziert worden.

"Da die Dosengröße in zwei der Fälle sogar gleich blieb, fiel der geschrumpfte Inhalt kaum auf", kritisierten die Verbraucherschützer. Die Creme sei dadurch um bis zu 84 Prozent teurer geworden. Die Verbraucherschützer kritisierten zudem, dass der Creme bei der Umstellung auf die neuen Packungsgrößen der "Konservierungsstoff Phenoxyethanol untergejubelt" worden sei, während die alte Creme noch ohne Konservierungsstoff ausgekommen sei.

Auch beim Produkt Tassimo Latte macchiato classico von Jacobs Douwe Egberts kritisierte die Verbraucherzentrale eine Füllmengenreduzierung, hinzu komme noch ein "Qualitätsdumping". Statt echter Milch werde dem Kaffee nun "Mogelmilch" beigemischt. Das Ersatzmittel bestehe aus einzelnen Milchbestandteilen, die mit dem Verdickungsmittel Gummi arabicum (E414) zusammengehalten werde.

Beim Drittplatzierten, dem Heinz Curry Ketchup in der "Kopfsteherflasche", monierten die Verbraucherschützer eine geschrumpfte Füllmenge von 500 auf 400 Milliliter bei leicht erhöhtem Preis. Diese versteckte Preiserhöhung habe bis zu 28 Prozent betragen.

Johnson & Johnson begründete die Reduzierung der Füllmengen bei der Bebe Zartcreme gegenüber AFP mit einer "Anpassung" an handelsübliche Verpackungsgrößen. Im Zuge dieser Umstellung seien auch die unverbindlichen Preisempfehlungen für die Packungsgrößen 50 und 150 Milliliter gesenkt worden. Lediglich bei der 25 Milliliter-Menge sei der Preis gleich geblieben; dabei handele es sich um die erste Preiserhöhung für eine Bebe Zartcreme seit 2010.

Für die sogenannten Regalpreise im Handel sei Johnson & Johnson nicht verantwortlich und daher auch nicht für mögliche Verteuerungen um bis zu 84 Prozent. Das Unternehmen bestätigte, dass bei der Umstellung ein Konservierungsstoff in die Creme eingearbeitet wurde, um sie "besser vor einer mikrobiellen Belastung" zu schützen. Die Verbraucherzentrale Hamburg verleiht den Negativpreis "Mogelpackung des Jahres" seit 2013. An der Wahl 2016 nahmen insgesamt 26.132 Verbraucher teil, sechs Mal so viele wie im vergangenen Jahr.

Das große Interesse an der Abstimmung zeige, dass "sich immer mehr Leute über Preistricksereien der Hersteller ärgern", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucher fühlten sich "hinters Licht" geführt. Die Politik müsse die Hersteller verpflichten, kleinere Füllmengen vorab auf einer "Transparenzplattform" zu veröffentlichen, forderte er.

(ham/ AFP)
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