Bafög, Hartz IV, Routerwahl Das ändert sich ab dem 1. August 2016

Düsseldorf · Am 1. August kommen wieder zahlreiche Neuerungen auf die Verbraucher zu. Neue Regeln bei Hartz IV und höhere Bafög-Sätze sind ein Teil davon.

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Wie schütze ich mich vor Cyber-Kriminalität?

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Foto: Shutterstock.com/ Martin Novak

Schüler und Studenten erhalten ab August mehr Bafög. Der Satz steigt um sieben Prozent, wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann sogar bis zu 9,7 Prozent mehr bekommen. Der Förderhöchstsatz liegt damit künftig bei 735 Euro. Zusätzlich erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern. Insgesamt sollen so rund 110.000 Studierende und Schüler zusätzlich Bafög erhalten, die bislang kein Recht darauf hatten.

Auch beim Meister-Bafög wird es ab August mehr Unterstützung geben. Damit bekommt mehr Geld, wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, Fachwirt, Techniker oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden lässt. Auch Bachelor-Studenten, die sich für einen Meister-Abschluss entscheiden, können ab dann Meister-Bafög beziehen.

Ab August werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht mehr für sechs Monate bewilligt, sondern für zwölf. Langzeitarbeitslose dürfen Ein-Euro-Jobs dann für drei Jahre ausüben und Auszubildende können mit Arbeitslosengeld II aufstocken, auch wenn sie schon Förderungen erhalten.

Außerdem sollen die Jobcenter bei fehlenden Sprachkenntnissen auf Deutschkurse hinweisen. Wird Arbeitslosengeld bezogen, ist statt des Jobcenters das Arbeitsamt zuständig, wenn Eingliederungsleistungen bezogen werden sollen.

Ab 1. August dürfen Kunden selbst entscheiden, welchen Router sie zu Hause benutzen wollen, die Internetprovider sind verpflichtet, ihnen die Zugangsdaten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Alle wichtigen Informationen zur freien Routerwahl finden Sie hier.

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk wird schrittweise angehoben. Im Osten wird er im August von 9,35 Euro auf 9,85 Euro angehoben, im Westen von 10,10 Euro auf 10,35 Euro.

Wird ein Täter als vermindert oder vollständig schuldunfähig eingeschätzt, ordnen Gerichte den sogenannten Maßregelvollzug an, also die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. In der Vergangenheit landeten immer mehr Täter für sehr lange Zeit in der Psychiatrie. Das soll sich künftig ändern und die Sicherheitsverwahrung regelmäßig überprüft werden.

Ein Gericht soll nach jeweils drei Jahren, ab einer Dauer der Unterbringung von sechs Jahren nach jeweils zwei Jahren die Unterbringung überprüfen. Steht eine Überprüfung nach sechs und zehn Jahren an, muss der Verbleib im Maßregelvollzug dabei im Verhältnis zu den durch eine Freilassung drohenden Gefahren stehen.

Zudem werden die Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter erhöht und die Überprüfung soll von einem anderen Gutachter erfolgen, als jenem, der das Verfahren betreut hat.

(ham)
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