Ärger um laute Laubsauer Dröööööööööhnnnnn

Düsseldorf · Motorbetriebene Geräte können im Herbst eine Arbeitserleichterung sein - allerdings auch für Ärger mit dem Nachbarn und den Ordnungsbehörden sorgen. Die Blätter einfach liegen zu lassen, ist an bestimmten Orten die beste Alternative.

 Profis setzen bislang vor allem auf benzinbetriebene Laubsauger. Die machen aber leider viel Krach.

Profis setzen bislang vor allem auf benzinbetriebene Laubsauger. Die machen aber leider viel Krach.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Es ist ein prachtvolles Bild, wenn im Herbst die rot-goldenen Blätter von den Bäumen fallen und in der Sonne leuchten. Für viele Hausbesitzer ist das Laub aber vor allem etwas anderes: eine Plage.

Schlimmer Lärm

Wer sich davon befreien möchte, kann neben den Klassikern - Rechen, Harke und Besen - auch auf motorisierte Geräte zurückgreifen, die die Blätter zusammenpusten oder einsaugen. Was für die einen eine willkommene Arbeitserleichterung darstellt, ist für die anderen ein unerträglicher Lärm und zudem eine Belastung für die Umwelt. Ein Überblick:

Laubbläser und Laubsauger teilen sich in der Regel die Arbeit. Während man mit einem Laubbläser die auf dem Boden liegenden Blätter vor sich hertreibt und in einer Ecke sammelt, werden die Blätter mit einem Laubsauger angesaugt, zerhäckselt und in einem Fangsack gesammelt. Dazu gibt es Kombigeräte, die sowohl als Bläser als auch als Sauger eingesetzt werden können.

Benzin oder Elektro

Ein zentraler Unterschied besteht zwischen benzin- und elektrobetriebenen Modellen - letztere teilen sich wiederum in kabelgebundene und akkubetriebene Geräte auf. Akku-Geräte kommen vor allem als Laubbläser zum Einsatz, da den meisten Modellen zum Laubsaugen die nötige Motorkraft fehlt.

"Wer ein effektiv arbeitendes Kombigerät mit Akkuantrieb möchte, muss tiefer in die Tasche greifen", erklärte Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW. Die Kosten dieser Geräte liegen bei mindestens 200 Euro, bei kabelgebundenen Kombigeräten bei durchschnittlich 100 Euro.

Am kraftvollsten sind Geräte mit Benzinmotor, die daher auch häufig im professionellen Bereich zum Einsatz kommen. Nachteil: Aufgrund des Benzinmotors entstehen ungefilterte Abgase, eine hohe Wartungsintensität und ein sehr hoher Geräuschpegel bis zu 115 Dezibel - das entspricht dem Lärm einer Kettensäge oder eines Presslufthammers. "Mittlerweile setzt auch die Düsseldorfer Stadtreinigung Awista vermehrt auf deutlich leisere Akkugeräte", sagt Heldt.

Keine Probleme mit Kabeln

Privatkunden entscheiden sich besonders häufig für kabelbetriebene Elektro-Laubbläser und -sauger: Sie sind leistungsstark, nicht so laut, produzieren keine Abgase, arbeiten nahezu wartungsfrei und sind günstiger als Akku-Kombigeräte. Im Gegensatz zu Elektro-Rasenmähern oder -Heckenscheren besteht hier zudem nicht die Gefahr, das Kabel versehentlich zu durchtrennen.

Auch wenn die Elektro-Kombigeräte mit durchschnittlich rund 85 Dezibel deutlich leiser sind als ihre benzinbetriebenen Pendants, machen sie dennoch Lärm. Aus diesem Grund empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW während der Nutzung in jedem Fall einen Gehörschutz zu tragen.

Wegen der hohen Lärmbelastung gibt es klare Vorschriften zu den erlaubten Betriebszeiten in lärmempfindlichen Gebieten, darunter etwa Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete sowie Kur- und Klinikgelände. Laut der seit 2002 existierenden Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Laubsauger und Laubbläser ausschließlich an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr verwendet werden.

Ökosystem kann beschädigt werden

Diese bundesweit geltenden Regelungen sind dabei nur ein Mindeststandard. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzliche Vorschriften erlassen. Nach Angaben der Stadtverwaltung Düsseldorf gelten dort keine weiteren Vorschriften. Verstöße gegen die Betriebsregelungen werden im Fall einer Anzeige als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Wer sich nicht an die erlaubten Betriebszeiten hält, muss daher mit einem Bußgeld rechnen. Selbst bei Beachtung aller Regeln im Umgang mit Laubbläsern und -saugern, kann der Lärm für Unmut in der Nachbarschaft sorgen.

Das Laub sofort zu entfernen, ist auch nicht immer eine gute Idee: "Die welken Blätter sollten grundsätzlich nicht von Beeten entfernt werden", empfiehlt Philip Heldt. "Sie schützen den Boden, da sie verhindern, dass Nährstoffe weggespült werden. Auch dünne Laubschichten auf Rasenflächen müssen nicht zwingend weg - sie bewahren den Boden vor Austrocknung und Frost." Heldt warnt außerdem vor dem Einsatz von Laubsaugern im eigenen Garten: "Das garteneigene Ökosystem kann beschädigt werden, wenn neben den Blättern auch Kleintiere aufsaugt werden."

(RP)
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