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17 C 88/00 Schweine sind Haustiere

Auch Schweine dürfen als Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden. Wenn der Vermieter generell das Halten von Kleintieren erlaubt hat, müsse er auch akzeptieren, wenn Mieter mit einem Schwein die Wohnung teilen.

Das stellte das Amtsgericht Berlin-Köpenick fest, teilen die Landesbausparkassen (LBS) in Berlin mit (Az.: 17 C 88/00). Der Entscheidung zufolge seien die Borstenviecher rechtlich genauso zu behandeln wie Hunde oder Katzen.

Ein Vermieter in Berlin hatte versucht, einer Mieterin gerichtlich zu untersagen, ein Schwein namens "Schnitzel" in der Wohnung zu halten. Doch "Schnitzel" darf bleiben, entschied das Gericht - es sei denn, die Nachbarn fühlen sich durch Gerüche oder Lärm belästigt.

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