Mutter will mit Daten den Tod ihrer Tochter aufklären Facebook-Account von verstorbenen Kindern gehört zum Erbe

Berlin · Eine Mutter möchte den Tod ihrer Tochter aufklären und Zugang zu deren Facebook-Account erhalten, statt diesen in den Gedenkzustand zu versetzen. Das Landgericht Berlin entschied, dass sie das darf: Der Facebook-Account eines verstorbenen Kindes gehört zum Erbe seiner Eltern.

 Auf Facebook kann eine Gedenkseite erstellt werden.

Auf Facebook kann eine Gedenkseite erstellt werden.

Foto: dpa, dan mbk cul lof

Das soziale Netzwerk muss deshalb die Zugangsdaten herausrücken und kann solche Accounts nicht einfach in einen sogenannten Gedenkzustand versetzen. Das entschied das Landgericht Berlin laut einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte eine Mutter, die den Tod ihrer 15-jährigen Tochter aufklären will. (Az. 20 O 172/15)

Das Mädchen war unter ungeklärten Umständen unter eine U-Bahn geraten und tödlich verletzt worden. Die Mutter wollte dann über die Posts und Nachrichten auf dem Facebook-Account ihrer Tochter klären, ob das Mädchen sich selbst getötet hatte - auch deshalb, weil der Fahrer der U-Bahn von der Mutter wegen des Vorfalls Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verdienstausfalls fordert.

Facebook muss laut dem Urteil nun die Zugangsdaten zum Account herausrücken. Die Eltern seien als Erben des Mädchens wegen der ungeklärten Todesursache berechtigt zu erfahren, was ihre Tochter im Internet geäußert habe.

Laut Gericht ist die Gedenkzustands-Richtlinie, wie sie Facebook vor 2014 nutzte, unwirksam. Es stelle eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn eine beliebige Person der Facebook-Freundesliste veranlassen könne, dass das Profil des Nutzers in den Gedenkzustand versetzt wird, und wenn dies auch von den Erben nicht rückgängig gemacht werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(AFP)
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