BGH-Urteil Gaspreis auch für Wohnungseigentümer geschützt

Karlsruhe · Wohnungseigentümergemeinschaften sind bei Gaslieferverträgen ebenso wie private Verbraucher vor Klauseln geschützt, die Preisanpassungen vom jeweiligen Heizölpreis abhängigen machen.

Was Verbraucher gegen hohe Gaspreise tun können
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Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in drei am Mittwoch verkündeten Urteilen und betonte, dass Wohnungsbesitzer "ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher" nicht deshalb verlieren, weil sie mit dem Wohnungskauf kraft Gesetz zwingend Mitglied einer Eigentümergemeinschaft werden. (Az. VIII ZR 360/13 u.a.)

In einem der Verfahren hatte eine Eigentümergemeinschaft von ihrem Versorgungsunternehmen wegen der umstrittenen Preisanpassungsklauseln rund 185.000 Euro für einen Lieferzeitraum von zweieinhalb Jahren zurückgefordert.

Der BGH entschied nun, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft "im Interesse des Verbraucherschutzes einem Verbraucher gleichzustellen" ist, wenn sie Energielieferungsverträge zur Deckung des eigenen Bedarfs ihrer Mitglieder abschließt und damit nicht gewerblich handelt. Dies gelte auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Vertragsschluss durch eine gewerbliche Hausverwaltung vertreten wird, heißt es im Urteil.

(AFP)
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