Das sollten Sie beachten Fünf Tipps zum Steuernsparen

Düsseldorf · Wer beim Finanzamt rechtzeitig legale Steuervorteile geltend macht, kann kräftig sparen - sowohl Geld als auch Zeit. Der Beitrag ist der erste in unserer 14-teiligen Serie, die sich mit vielen Aspekten des Themas Finanzen beschäftigt.

Steuern sparen - Fünf schnelle Tipps
Foto: Thinkstock, Radowski

Dieses Jahr bringt einige Neuerungen im deutschen Steuerrecht, die Anleger kennen sollten. Zwar lässt sich nicht in jedem Fall dadurch viel Geld sparen - aber zumindest Zeit.

Abgeltungssteuer Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wird bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer fällig. Seit diesem Jahr greift dabei ein automatisiertes Verfahren: Banken mit Sitz in Deutschland müssen automatisch auch die Religionszugehörigkeit beim Finanzamt und/oder Kunden abfragen und die Kirchensteuer direkt an den Fiskus abführen, der es dann an die Religionsgemeinschaft weiterleitet.

Energieeffizienz Kräftig sparen sollen umweltbewusste Eigenheimbesitzer durch den Steuerbonus für energieeffiziente Umbauten. Immobilienbesitzer, die Haus oder Wohnung klimagerecht dämmen und sanieren, sollen Steuervorteile bekommen. Noch blockiert die CSU das Paket wegen des Handwerkerbonus, der im Gegenzug gekürzt werden soll. Kommt die neue Regel aber, dann können mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Die konkreten Regeln sind noch Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern.

Grunderwerbsteuer Immobilienkäufe in Nordrhein-Westfalen sind seit Januar teurer geworden. Die Grunderwerbsteuer beträgt nun 6,5 Prozent. Dadurch verteuert sich beispielsweise der Erwerb einer 300 000 Euro teuren Immobilie um bis zu 4500 Euro. Doch die Belastung lässt sich mit einer geschickten Vertragsgestaltung zumindest teilweise vermeiden.

- Die Steuer wird in der Regel per Vertragsklausel allein auf den Käufer abgewälzt. Eine Kostenbeteiligung des Vorbesitzers im Vertrag oder ein niedrigerer Kaufpreis können sparen helfen.

- Der Käufer einer Wohnung vergütet dem Alteigentümer im Regelfall auch dessen Anteil an der angesparten Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft. Diese Zahlung unterliegt aber nicht der Grunderwerbsteuer. Lassen Sie diese einzeln ausweisen.

- Wer eine Immobilie mit hochwertigem Inventar (Küche, Sauna, Einbaumöbel) erwirbt, sollte auch den anteiligen Kaufpreis für die Möbel im Kaufvertrag ausweisen. Denn hochwertige Wirtschaftsgüter, die nicht Gebäudebestandteile sind, unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.

Vorsorge Steuern sparen mit Langzeiteffekt ist bei der Altersvorsorge möglich: Auszahlungen aus einem Riester-Rentenvertrag etwa zählen zu den sonstigen Einkünften und müssen später bis zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese volle Steuerpflicht für Riester-Renten gilt aber nur für Renten, die vollständig aus durch Zulagen und Steuervorteile gefördertem Kapital gezahlt werden. Doch manche Sparer zahlen in der Ansparphase mehr in einen Riester-Vertrag ein, als nötig ist, um die vollen Zulagen und Steuervorteile zu bekommen. Wird aus diesem nicht staatlich geförderten Anteil an den Riester-Beiträgen eine Rente gezahlt, so ist dafür nur der Ertragsanteil zu versteuern.

Bei der Rürup-Rente gilt das gleiche Besteuerungsprinzip wie bei der gesetzlichen Altersrente: 2015 erstmals ausgezahlte Renten sind mit 70 Prozent steuerpflichtig, der andere Teil von 30 Prozent wird als Freibetrag dauerhaft festgeschrieben. Je nach Vorsorgemodell und Versichertenstatus kann einem Rentner also von seiner Brutto-Rente ein stark abweichendes Netto übrig bleiben. "Neben einem Blick auf die Rendite in der Ansparphase gilt es daher auch, auf die Rentenzeit zu achten", rät Michael Franke, Geschäftsführer des unabhängigen Analysehauses Franke & Bornberg. Bei der privaten Rentenversicherung hat der Versicherte nämlich in der Regel bei Vertragsende die Wahl zwischen einer Kapital- und einer Rentenauszahlung. Wird die Kapitalauszahlung bevorzugt, so ist der erzielte Gewinn nur zur Hälfte steuerpflichtig. Voraussetzung: Der Vertrag ist wenigstens zwölf Jahre lang gelaufen, und der Versicherte mindestens 62 Jahre alt. Als Gewinn aus dem Vertrag gilt die Differenz zwischen der Summe aller eingezahlten Beiträge und der späteren Kapitalauszahlung.

Lebensversicherung Bei Auszahlungen hält das Finanzamt gerne die Hand auf. Denn dann kann Erbschaftsteuer anfallen. Das ist bei verheirateten Paaren oder bei Kindern in der Regel zwar häufig nicht so, da hier jeweils sehr hohe Freibeträge gelten. Grundsätzlich ist aber die Erbschaftsteuer durch einen legalen Trick vermeidbar: Wer das Geld im Todesfall erhalten soll, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen und seinen Partner versichern. "In diesem Fall zahlt er für seine eigene Absicherung im Todesfall seines Partners, und die Erbschaftsteuer entfällt", sagt Erika Wacher, Steuerberaterin aus München.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort