Steuertipps So holen Sie sich bis zum 31. Juli Geld vom Fiskus zurück

Düsseldorf · In der Regel müssen Bürger bis zum 31. Mai ihre Steuererklärung machen, doch erstmals gewährt NRW Verlängerung bis zum 31. Juli. Wer beruflich viel unterwegs ist oder Helfer legal beschäftigt, kann sich viel Geld zurückholen.

Steuererklärung 2016: Tipps zum Sparen bei Putzfrau und Babysitter
Foto: Radowski

Die Einkommensteuer-Erklärung macht keinen Spaß, kann sich aber lohnen. Oft erstattet der Fiskus einen vierstelligen Betrag, erklärt das NRW-Finanzministerium. Daher reichen auch Bürger, die nur Lohneinkünfte haben und nicht zum Papierkrieg verpflichtet sind, eine Steuererklärung ein.

Für Gestresste In der Regel muss die Steuererklärung für 2015 bis zum 31. Mai 2016 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer seine Erklärung elektronisch macht, kann sich aber erstmals bis Ende Juli Zeit lassen. Dazu muss er sich bis Ende Mai im Internet unter www.elster.de registrieren lassen. So will Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Quote der elektronischen Erklärungen erhöhen. Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat ohnehin Zeit bis zum 31. Dezember.

Für Arbeitnehmer Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1000 Euro an Werbungskosten. Wer höhere Aufwendungen hat, kann mehr absetzen. Das kann bei Vielfahrern der Fall sein. Für die Fahrt zur Arbeitsstätte erkennt das Amt zwar nur 30 Cent pro Kilometer der einfachen (!) Strecke an. Doch Fahrten zu anderen Arbeitsstätten oder Kunden sind voll absetzbar. Ebenso erkennt der Fiskus Ausgaben für Berufskleidung, Fachzeitschriften, berufsbedingten Umzug, Weiterbildung, Gewerkschaftsbeiträge an.

Für Eltern Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen Ausgaben für Kita, Tagesmutter, Ganzstagsbetreuung. Dabei erkennt der Fiskus die Kosten zu zwei Dritteln an, maximal 4000 Euro je Kind und Jahr. Voraussetzung: Das Kind ist nicht älter als 14, gezahlt wird unbar. Sport- und Nachhilfekosten werden allerdings nicht anerkannt.

Für Putzfrauen-Beschäftiger Wer seine Putzhilfe legal beschäftigt und per Überweisung bezahlt, kann dies als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Der Fiskus erkennt ein Fünftel der Arbeitskosten von bis zu 20.000 Euro im Jahr (4000 Euro) an.

Für Handwerker-Kunden Auch an den Kosten für Maler, Schornsteinfeger und Klavierstimmer beteiligt sich der Fiskus, wobei der Staat nur 20 Prozent anerkennt. Maximal kann man 1200 Euro absetzen, muss dafür aber Rechnungen für 6000 Euro einreichen. Absetzbar sind nur Lohnkosten. Daher sollte man den Handwerker bitten, Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Der Fiskus erkennt Barzahlung nicht an.

Für Vorsorger Jeder kann Vorsorgeausgaben als Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ist damit der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft, kann man auch Haftpflicht- oder Unfallversicherungen geltend machen.

Für Geschiedene Wer für seinen Ex-Partner aufkommt, kann dies als Sonderausgabe absetzen. Strittig ist noch, wie die Prozess-Kosten der Scheidung behandelt werden. Hierzu kann man auf eine ausstehende Entscheidung des Bundesfinanzhof (VI R 66/14) verweisen.

Für Rentner Bei Rentnern berücksichtigt der Fiskus automatisch 102 Euro an Werbungskosten, bei gemeinsam veranlagten Paaren 204 Euro. Und natürlich können auch sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Sonderausgaben absetzen. Wer keine Sonderausgaben hat, bei dem erkennt der Fiskus einen Pauschbetrag von 36 Euro an.

Für pflegende Angehörige Wer einen Angehörigen (bei sich oder dem Angehörigen) unentgeltlich pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro geltend machen. Der Angehörige muss dazu Pflegestufe III haben oder blind sein.

Für Eilige Wer rasch sein Geld vom Fiskus wiederhaben will, sollte sich sputen. Denn je nach Komplexität kann die Bearbeitung dauern. "Die Bearbeitungszeiten liegen in NRW zwischen fünf Wochen und sechs Monaten", so das Ministerium.

Steuerschuldner müssen übrigens Zinsen zahlen, und nicht zu knapp. Pro Monat 0,5 Prozent, also sechs Prozent pro Jahr. Der Steuerzahlerbund fordert angesichts der Minizinsen eine Senkung - bisher vergeblich. Das Ministerium betont aber, dass Zinsen erst nach 15 Monaten fällig werden: "Für die Einkommensteuer 2015 beginnt der Zinslauf erst ab April 2017."

(anh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort