Finanzen Immer mehr Rentner zahlen Steuern

Düsseldorf · Am Anfang waren nur wenige betroffen, doch es werden immer mehr: Mittlerweile müssen allein in Nordrhein-Westfalen 1,2 Millionen Rentner Einkommensteuer zahlen, wie das Finanzministerium mitteilte. Das ist gegenüber 2010 ein Anstieg um 20 Prozent.

Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen
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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Warum müssen immer mehr Rentner Steuern zahlen? Der Hauptgrund ist, dass immer mehr Jahrgänge in die Besteuerung reinwachsen. Im Jahr 2005 wurde die schrittweise Besteuerung der gesetzlichen Renten eingeführt, im Gegenzug werden Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge zunehmend freigestellt. Wer 2005 in den Ruhestand ging, muss grundsätzlich 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Wer 2014 aus dem Arbeitsleben ausschied, muss bereits 68 Prozent versteuern. (Aber nur, wenn man damit über dem Grundfreibetrag liegt.)

Hinzu kommt, dass für Senioren mit einer guten Rente schon kleine Erhöhungen reichen, um steuerpflichtig zu werden. Auch die Mütterrente kann das Fass zum Überlaufen bringen und steuerpflichtig machen, erläutert Katharina te Heesen, Rechtsanwältin beim Bund der Steuerzahler NRW.

Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben der eigenen Rente nun eine Witwenrente erhält. Dann kann sie steuerpflichtig werden, obwohl es das Ehepaar zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Das Paar hatte eben zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen.

Wer muss Steuern zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, muss grundsätzlich eine Steuererklärung machen und ist in der Regel steuerpflichtig. Auch wer einen Nebenjob hat, ist meist dran. "Wird dagegen nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, müssen vielfach auch künftig keine Steuern gezahlt werden", betont die Sprecherin des Finanzministeriums NRW. Entscheidend ist die Rentenhöhe.

Ab welcher Rente fällt die Steuer an? Das hängt wegen der schrittweisen Einführung vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest, den man sein Leben lang mitnimmt. Wer 2005 in Rente ging, für den sind 8734 Euro im Jahr steuerfrei. Wer 2014 in Rente ging, bei dem sind es nur noch 4706 Euro.

Unterm Strich führt dies dazu, dass ein Rentner mit Rentenbeginn 2005 keine Steuern zahlt, wenn seine Bruttorente nicht höher ist als 1599 Euro im Monat (und er keine weiteren Einkünfte hat). Wer im vergangenen Jahr in Ruhestand gegangen ist, hat seine Ruhe, so lange er nicht mehr als 1225 Euro im Monat bekommt (siehe Grafik). Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern ist die Summe entsprechend doppelt so hoch.

Achtung: Was beim Rentner ankommt, ist nicht die Brutto-, sondern die Nettorente. Die Rentenkasse hat ja bereits die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ein Blick in den Rentenbescheid verrät die Bruttorente.

Was tun, wenn man unsicher ist? "Im Zweifel sollte man eine Steuereklärung abgeben", sagt Rechtsanwältin te Heesen. Erst recht, wenn die Rente bislang nur knapp unter der Grenze lag. Eine Broschüre des NRW-Finanzministeriums gibt es unter der Adresse www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/broschueren/index.php. Beim Bund der Steuerzahler kann ein Ratgeber (per Mail: steuern@steuerzahler-nrw.de) angefordert werden.

Erwischt das Finanzamt Sünder? Ja. Per Datenabgleich erfahren die Finanzämter, was die Rentenkasse zahlt. Dann verschicken sie an die Betroffenen die Aufforderung, eine Steuererklärung einzureichen. Das ist kein Grund zur Panik: Nicht jede Steuererklärung führt am Ende auch zur Steuerpflicht.

Was kann man absetzen? Wie jeder Bürger kann auch der Rentner manches absetzen - wie den Werbekosten-Pauschbetrag (102 Euro pro Jahr) und den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro). Daneben gibt es womöglich weitere Lasten, die der Rentner mindernd geltend machen kann wie Spenden, Partei- und Gewerkschafts-Beiträge oder außerordentliche Krankheitskosten und manche Versicherungsbeiträge (private Haftpflicht- und Unfall-Versicherung).

Was ist mit der Kapitalertragsteuer? Grundsätzlich behalten Banken und Sparkassen Kapitalertragsteuern ein. Senioren, deren Rente plus Kapital- und sonstigen Einkünften unterhalb der Steuerpflicht liegt, können aber eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausfüllen, vom Finanzamt bestätigen lassen und der Bank vorlegen, so das NRW-Finanzministerium. Damit werden drei Jahre lang keine Kapitalertragsteuern einbehalten und die Rentner müssen auch keine Steuererklärung ausfüllen. Alle drei Jahre muss die Bescheinigung neu vorgelegt werden.

(RP)
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