Urteile Mieter müssen lauten Sex der Nachbarn nicht hinnehmen

Berlin (rpo). Zu den Lärmbelästigungen, die Mieter nicht hinnehmen müssen, gehören lautes Streiten, dröhnende Musik - und lauter Sex. Wer sich also bei Letzterem nicht zusammenreißen kann, muss mit Geldstrafen oder sogar Ordnungshaft rechnen.

Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Der Geschlechtsverkehr könne nicht mehr zum "normalen Mietgebrauch" gerechnet werden, wenn das Paar dabei so laut ist, dass die Mitbewohner des Hauses nachts aufwachen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg hervor (Az.: 18(11) C 766/94).

Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verboten, nach 22.00 und vor 6.00 Uhr die Nachtruhe im Mietshaus zu stören, "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede", zitiert der Mieterbund das Urteil. In einem anderen Fall sahen die Richter des Amtsgerichts Warendorf im lauten "Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe" eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn (Az.: 5 C 414/97).

(gms)
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