Wasserschäden in NRW Was Betroffene wissen müssen

Düsseldorf · Man will schnell retten, was zu retten ist. Aber: Läuft Starkregen bei einem Gewitter in den Keller, müssen Betroffene ihre Nerven im Zaun halten. Wer geflutete Räume betritt, riskiert einen tödlichen Stromschlag. So geht man Schritt für Schritt vor.

Fronleichnam 2017: Starkregen flutet Straßen in Mönchengladbach und Gelsenkirchen
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Starkregen flutet Straßen in Mönchengladbach

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Erst die Wassermassen, dann der Schutthaufen: Wenn Starkregen Keller überflutet, zerstören die Wassermassen alles, was man darin lagerte.

Und noch mehr: Viele Wände und Böden - und das darunter liegende Dämmmaterial - saugen sich voll. Und selbst viele Hausbesitzer, bei denen das Wasser nicht durch Schächte und Fenster eindringen kann, sind betroffen: Ist die Kanalisation überfordert, drückt das Wasser oft durch die Kanalisation und Abflussrohre nach oben ins Gebäude.

Und nun? Tipps zum Vorgehen für Betroffene und jene, denen solche Schäden in den kommenden Tagen noch drohen:

  • DER KELLER LÄUFT VOLL: Die erste Tat ist nicht der Griff zum Putzeimer oder der Anruf bei der Feuerwehr: "Noch bevor man irgendwo hintritt, muss der Strom abgestellt werden", betont Werner Weigl, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
  • Denn es droht ein Kurzschluss - und im Wasser dann ein tödlicher Stromschlag. "Bei einer ordentlichen Stromversorgung ist das eigentlich kein Problem", schränkt der Fachmann zwar ein. Dennoch sollte man nichts riskieren.
  • Und das gilt vor allem, wenn der Stromkasten im Keller liegt: Dann diesen nicht betreten und die Feuerwehr informieren. Dazu rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auch, wenn im Keller Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt werden. Außerdem: Noch vor dem Abpumpen des Wassers sollte man dann erste Fotos für die Versicherung machen.
  • DAS WASSER IST RAUS: Auch wenn man sich überfordert fühlt, jetzt ist Geduld wichtig. Denn: Erst sollte man erneut Fotos zur Dokumentation machen, die Versicherung umgehend verständigen und das Aufräumen mit dieser besprechen, betont der Bund der Versicherten (BdV). Auch eine Schadensliste muss erstellt werden. Es kann sogar sein, dass erst ein Gutachter die Räume ansehen muss, bevor man komplett aktiv werden darf.
  • Allerdings müssen Versicherte zugleich dafür sorgen, dass keine weiteren Schäden entstehen. Das bedeutet etwa: Alles, was in der nun feuchten Umgebung des Kellers Schaden nehmen kann wie Elektrogeräte und Möbel, muss raus und trocknen können, erklärt Weigl. Auch dürfen die gefluteten Räume trocknen, etwa mit Leihgeräten aus dem Baumarkt.
  • Denn das muss schnell geschehen, damit sich kein Schimmel bildet und damit noch mehr Schaden entsteht.
  • DAS AUFRÄUMEN KANN BEGINNEN: Nasse und kaputte Möbel dürfen genauso wie verdorbene Lebensmittel nicht in den Hausmüll kommen. Sie werden extra entsorgt. Elektrogeräte dürfen erst wieder an das Stromnetz, wenn sicher ist, dass sie nicht durch Feuchtigkeit Schaden genommen haben.
  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät sogar dazu, sie vom Fachmann überprüfen zu lassen. Aber damit noch nicht genug: "Alles, was feucht geworden ist, muss raus", betont Weigl. Dazu können etwa auch Gipskartonplatten, Tapeten oder Fußböden gehören.
  • RÄUME MÜSSEN TROCKNEN: Hier kommt es darauf an, wozu der Keller genutzt wurde und welche Baumaterialien es gibt: "Hat er keine besondere Nutzung und keine Dämmung - es gibt also auch keine Sauna und keinen Hobbyraum - reicht es in der Regel aus, rauszuwischen, sauberzumachen und ein Trockengerät aus dem Baumarkt aufzustellen", erklärt Weigl. Trocken sei der Raum wieder, wenn ein Hygrometer eine Luftfeuchtigkeit im Raum von etwa 60 Prozent anzeigt.
  • Schwieriger ist es, wenn Gipskarton etwa für Trockenbauwände verbaut wurde. Dieser saugt sich vergleichsweise schnell voll und muss entweder mit einem Luftentfeuchter getrocknet oder sogar ersetzt werden.
  • Und auch wer einen Estrich am Boden mit darunterliegender Dämmung hat, sollte einen Fachmann zum Trocknen und Begutachten rufen, rät Weigl. "Die Dämmung hat sich in aller Regel vollgesaugt." Hier kann es zum Beispiel sein, dass der Boden zum Austrocknen angebohrt werden muss.
(dpa)
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