Koblenz Versicherter muss sich um Krankschreibung kümmern

Koblenz · Wenn der Krankenschein ausläuft und der Versicherte weiter krank ist, muss er sich nach einem Beschluss des Sozialgerichts Koblenz selbst um eine neue Bescheinigung kümmern. "Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, auf eine nahtlose Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit hinzuwirken", teilte das Gericht mit.

Wenn die Praxis geschlossen habe, müsse der Versicherte zu einem anderen Arzt oder in eine Klinik gehen (AZ.: S 11 KR 128/17 ER).

(epd)
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