Bürokratie, Kosten, Verschreibung Was Sie tun müssen, um Psychotherapie zu bekommen

Berlin · Psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu. Jedem Betroffenen steht eine Therapie zu, doch die zu bekommen ist oft ein Spießrutenlauf. Hier lesen Sie, wie Sie es doch schaffen können.

Kein Therapieplatz - Die Folgen
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Foto: Barmer GEK

Fast jeder dritte Mensch leidet im Laufe seines Lebens an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. In einer solchen Situation professionelle Hilfe zu bekommen, ist schwer. Die durchschnittlichen Wartezeiten vor Beginn einer Psychotherapie beträgt laut einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) rund ein halbes Jahr. Derzeit sind in Großstädten durchschnittlich 57 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner tätig. In ländlichen Gebieten sind es rund 20. Dabei sei die Zahl psychischer Erkrankungen, laut BPtK, auf dem Land ähnlich hoch wie in Städten.

  • Erster Kontakt und probatorische Sitzungen

Für die Hilfesuchenden ergibt sich daraus ein Dilemma: Sie können zwar beim Hausarzt erste Hilfe suchen, warten aber auf einen Termin beim Psychotherapeuten oft eine gefühlte Ewigkeit. Was viele nicht wissen: Die Therapie beginnt nicht mit dem aller ersten Besuch beim Psychotherapeuten. Ihr geht nach Informationen der BPtK zunächst ein Erstgespräch, gefolgt von bis zu fünf sogenannten probatorischen Sitzungen voraus. Die kann jeder Bedürftige ohne Überweisung und ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Diese probatorischen Stunden dürfen nicht auf die Therapiestunden angerechnet werden. Sie dienen dazu herauszufinden, ob Therapeut und Patient miteinander arbeiten können, denn das Gelingen einer Behandlung ist nicht zuletzt davon abhängig.

Der Behandler nutzt die Zeit, um ein Bild über die psychischen Beschwerden des Hilfesuchenden zu bekommen. Er versucht zu erfassen, wie diese sich im Alltag bemerkbar machen, stellt eine Diagnose und bespricht mit dem Patienten, was dieser von einer Therapie erwartet. Bei der Psychoanalyse sind es bis zu acht Sitzungen, die als probatorische Sitzung der eigentlichen Therapie vorausgehen können. Bei anderen Therapien wie beispielsweise einer Verhaltenstherapie sind es bis zu fünf Sitzungen.

Wichtig allerdings: Wählen Sie nur Therapeuten oder Ärzte mit Kassenzulassung aus. Sonst könnte es Probleme mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen geben und Sie müssen am Ende selbst in die Tasche greifen.

  1. Ärztliche Untersuchung notwendig vor Therapiebeginn

Spätestens nach den probatorischen Sitzungen ist eine ärztliche Untersuchung nötig. Sie soll vor Aufnahme einer Therapie klären, ob es organische Ursachen gibt, auf die das Leiden zurückzuführen ist. So kann sich beispielsweise eine Schilddrüsenerkrankung auf das seelische Gleichgewicht auswirken. Der Arzt verfasst dazu einen sogenannten Konsiliarbericht, den der Psychotherapeut gemeinsam mit seiner Diagnose und dem Antrag auf Therapie bei der Krankenkasse einreicht.

  1. Antrag bei der Krankenkasse

Dann tickt die Uhr. Bei den meisten Psychotherapeuten ist für eine Kurzzreittherapie mit bis zu 25 Stunden keine Prüfung durch einen Gutachter erforderlich. Das Patientenrechtsgesetz regelt, dass in diesen Fällen maximal drei Wochen zwischen der Antragsstellung und dem Bescheid der Krankenkasse vergehen dürfen. Bei Langzeittherapien, darf sich die Krankenkasse maximal fünf Wochen Zeit für die Genehmigung lassen. Hier wird häufig ein Gutachter hinzu gezogen.

70 Prozent der ambulanten Psychotherapien sind allerdings laut der BPtK Kurzzeittherapien, die nach Einschätzung der Kammer "in der Regel innerhalb von drei Wochen genehmigt" werden. Stephan Longard, Jurist bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) sagt dazu: "Wir beobachten, dass die Kassen diese Fristen voll ausschöpfen, bisweilen sogar verstreichen lassen."

Laut Rechtsprechung gelten Wartezeiten von mehr als drei Monaten als unzumutbar", sagt der Jurist der UPD. Wie groß in dieser Zeit die Not vieler Betroffener ist, weiß Longard zudem aus seiner täglichen Arbeit: "Ein Depressiver, der das Bett kaum verlässt soll in dieser Verfassung 20 Therapeuten anrufen, um sich auf Wartelisten schreiben zu lassen und Monate auf eine Therapie zu warten. Das ist eine furchtbare Situation." Sein Rat: Möglichst Familienangehörige oder Freunde mit einzuspannen, die diese Aufgabe übernehmen.

  1. Hilfe beim Suchen eines Therapieplatzes

Dazu braucht es allerdings einer Vollmacht zur Vertretung des Erkrankten. "Denn nach dem Selbstbestimmungsrecht kann jeder Patient selbst entscheiden, ob er das macht und wen er einbindet", sagt Longard. Die Vollmacht sollte man dann am besten schriftlich fixieren, denn laut des Patientenschützers "ist der Sozialdatenschutz sehr hoch. Ohne Vollmacht kommt man bei der Kasse nicht weit". Hat man sie, können Anfragen gestellt und Anträge angestoßen werden. Sinnvoll sei es zudem, die Kontaktdaten des Bevollmächtigten für etwaige Rückfragen zu hinterlassen und verweist auf die Verpflichtung der Krankenkasse dem Patienten Hilfestellung geben und ihm zumindest mitzuteilen, welche Therapeuten es im Umkreis gibt. "Nicht immer tun das die Krankenkassen", sagt Longard.

Bei der Therapeutensuche kann daneben die Zentrale Informationsbörse Psychotherapie (ZIP) helfen. Sie ging im Jahr 1997 zunächst als Modellprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein für die Stadt Köln an den Start. Mittlerweile bietet sie auch Patienten in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Leverkusen und Mönchengladbach sowie den Kreisen Aachen, Rhein-Erft, Rhein-Sieg, im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Kreis Euskirchen Unterstützung an. "In diesen Regionen erhalten wir auf freiwilliger Basis Meldungen von den niedergelassenen Psychotherapeuten zu freien Termin-Kapazitäten, sagt ZIP-Sprecher Christopher Schneider. Auf diese Weise könnten Kontakte häufig innerhalb von ein bis drei Werktagen vermittelt werden.

  1. Notnagel Privatbehandlung

Daneben gibt es für diejenigen, die auf der Suche nach einem Psychotherapeuten nur Absagen oder den Verweis auf Wartelisten kassiert haben einen weiteren Notnagel: Mitunter kann man sich auch als Kassenpatient bei einem Psychotherapeuten mit Privatpraxis behandeln lassen. Die Bundespsychotherapeutenkammer rät mindestens fünf Psychotherapeuten zu kontaktieren, bevor man sich an eine Privatpraxis wendet. In jedem Fall sei es ratsam, vorab mit seiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und die Sachlage sowie Dringlichkeit zu besprechen.

Zudem empfiehlt sich ein Protokoll über die vergebliche Therapeutensuche zu führen, aus dem das Anrufdatum, die Uhrzeit der Name des potentiellen Therapeuten sowie eine Notiz zur Aufnahmesituation hervorgeht. "Daneben benötigt der Betroffene eine Bescheinigung darüber, dass die psychotherapeutische Behandlung unaufschiebbar ist. Diese kann zum Beispiel der Hausarzt ausstellen. Außerdem ist eine Bescheinigung des Psychotherapeuten in Privatpraxis darüber notwendig, dass er die Behandlung kurzfristig übernehmen würde", sagt Munz. Mit diesen Unterlagen kann man dann bei seiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Musterschreiben hierfür findet sich im Ratgeber "Kostenerstattung" der BPtK. Der unabhängige Patientenberater rät dazu, eine Behandlung auf keinen Fall vor der Genehmigung der Therapie zu beginnen.

"In Akutfällen ist es darum immer ratsam, eine Klinik aufzusuchen", sagt der Jurist der UPD. Dort könne neben einer Erstversorgung auch eine ambulante Therapie erfolgen. Wer dort aufgrund mangelnder Dringlichkeit nicht unmittelbar Hilfe Fände, finde zudem bei vielen Kommunen erste Hilfe. "In vielen Städten gibt es Krisendienste oder Beratungstelefone und Einrichtungen für seelische Notsituationen. Über das Bürgertelefon lasse sich abfragen, wie es bei der eigenen Kommune geregelt sei. Ab April 2017 soll es einige Neuregelungen geben, die die Situation rund um die Therapeutensuche und lange Wartelisten grundsätzlich entschärfen sollen.

(wat)
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