Urteil Probezeit kann im Nachhinein verlängert werden

München · Fahranfänger können auch nach Ablauf der zweijährigen Probezeit noch zu einer Fristverlängerung oder Aufbauseminaren verdonnert werden.

Wechsel der Kfz-Versicherung: Das müssen Sie beachten
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Foto: tmn

Es gebe immer wieder Fälle, in denen Führerscheinneulinge nach 24 Monaten glaubten, die Testphase überstanden zu haben, dann aber Post mit neuen Auflagen von den Behörden bekommen, teilt der ADAC mit.

Wenn zum Beispiel ein Autofahrer während der Probezeit eine rote Ampel überfahren oder sich andere schwere Verstöße geleistet hat, sei die Anordnung von Aufbauseminaren sowie die Fristverlängerung um zwei Jahre rechtmäßig, so der ADAC mit Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 6a S 12.690). Die Fahrerlaubnisbehörde erfahre oft erst sehr spät von dem dann schon rechtskräftigen Verstoß und könne auch dann noch Maßnahmen ergreifen.

(dpa)
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