Bundestag schließt Gesetzeslücke Verkaufsverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche

Berlin · Der Bundestag hat den Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche verboten. Am Donnerstag wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und damit eine rechtliche Lücke geschlossen.

 E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden.

E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden.

Foto: dpa, Friso Gentsch

Bislang waren elektronische Zigaretten vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen, weil sie keinen Tabak enthalten. E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können. Unter den 12- bis 17-Jährigen hat Studien zufolge schon jeder Dritte mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha wenigstens probiert.

Der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Agrarminister Christian Schmidt (CSU) betonte, elektronische Zigaretten und Shishas gehörten nicht in die Hände von Jugendlichen. "Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht", sagte Schmidt.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD) aus dem Jugendministerium ergänzte, auch nikotinfreie E-Zigaretten schadeten der Gesundheit und senkten die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen.

Neben Union und SPD stimmten auch die Grünen für den Gesetzentwurf der Koalition. Ihr drogenpolitischer Sprecher Harald Terpe sagte, trotz einiger Mängel werde der Jugendschutz mit dem Gesetz gestärkt. Die Linke beklagte hingegen fehlende Präventionsansätze und eine unsachliche Gleichsetzung von Tabak- und E-Zigaretten und enthielt sich deshalb der Stimme.

(kl/dpa)
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