Bundesärztekammer-Statistik Zahl der Behandlungsfehler geht zurück

Berlin · Auch Ärzte sind nur Menschen - aber wenn sie Fehler machen, ist die Situation meist sehr ernst. Eine aktuelle Statistik der Bundesärztekammer zeigt jedoch: Die Zahl der Behandlungsfehler ist seit vergangenem Jahr zurückgegangen.

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Foto: Shutterstock/ JPC-PROD

Insgesamt gingen bei den Ärztekammern im vergangenen Jahr demnach mehr als 11.800 Patientenbeschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler ein. Das waren etwa 230 Anträge weniger als im Jahr davor. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren erneut Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Rund 7200 der Beschwerden wurden weiterbearbeitet - in 2132 Fällen wurde ein ärztlicher Fehler bestätigt. In 1774 der Fälle wurde im vergangenen Jahr ein Behandlungsfehler beziehungsweise eine mangelnde Risikoaufklärung als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der laut Bundesärztekammer einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Arzthaftungsstreitigkeiten als eine unabhängige, außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. Sie bewerten laut BÄK gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland. In rund 90 Prozent der Fälle wurden demnach die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.

Für Fehler und Komplikationen machen Ärztevertreter die steigende Arbeitsbelastung in Kliniken und Praxen mitverantwortlich. So habe sich die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht. Im stationären Bereich seien 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt worden.

"Da nützt es wenig, dass die Politik eine Qualitätsoffensive für das Gesundheitswesen ausgerufen hat", erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK. Nötig sei vor alle eine ausreichende Finanzierung der Personalkosten.

(afp)
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