Neue Debatte über Schmuck bei Kindern "Ohrlochstechen ist eine Körperverletzung"

Berlin · Nach der aufgeheizten Debatte um eine richterliche Entscheidung zur rituellen Beschneidung von Jungen geht die Diskussion über medizinisch nicht relevante Eingriffe bei kleinen Kindern weiter. Auslöser ist nun ein Rechtsstreit über das Stechen von Ohrlöchern bei Minderjährigen – im betroffenen Fall bei einem dreijährigen Mädchen.

 Das Stechen von Ohrlöchern ist in den Fokus von Gerichten geraten.

Das Stechen von Ohrlöchern ist in den Fokus von Gerichten geraten.

Foto: dapd, Torsten Silz

Nach der aufgeheizten Debatte um eine richterliche Entscheidung zur rituellen Beschneidung von Jungen geht die Diskussion über medizinisch nicht relevante Eingriffe bei kleinen Kindern weiter. Auslöser ist nun ein Rechtsstreit über das Stechen von Ohrlöchern bei Minderjährigen — im betroffenen Fall bei einem dreijährigen Mädchen.

"Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Es sei "teilweise abenteuerlich", was Kindern schon im Säuglingsalter zugemutet werde. Das Loch im Ohrläppchen sei eine irreversible Schädigung. Natürlich sei eine Beschneidung ein noch wesentlich weitergehender Eingriff, aber auch ein Loch im Ohrläppchen sei ein nicht mehr rückgängig zu machender Vorgang, da das Loch im Ohr nicht mehr zuwachse.

Ein Urteil des Kölner Landgerichts zum Verbot religiös motivierter Beschneidungen hatte heftige Kontroversen ausgelöst. In dem Berliner Fall hatte ein Mädchen von seinen Eltern zum Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern geschenkt bekommen. Weil dies bei der Dreijährigen zu schmerzhaft und traumatisch gewesen sein soll, gingen die Eltern vor Gericht. In dem Zivilprozess wurden dem Kind nun in einem Vergleich 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin des Tattoo-Studios zugesprochen. Das Gericht erwägt zudem, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen.

Schon vor dem Prozess hatte Friedrich-Wilhelm von Hesler, Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, gesagt: "Jeder Angriff auf die körperliche Integrität ist eine Körperverletzung — auch das Ohrlochstechen." Bislang ist offen, ob sich die Eltern strafbar gemacht haben könnten, als sie ihrer minderjährigen Tochter die Ohren durchstechen ließen — oder ob das Tattoo-Studio sich hätte weigern müssen. Klar scheint aber: Viele Eltern werden es sich künftig wohl vorerst überlegen, ob sie ihren Kindern Ohrlöcher stechen lassen.

(RP/felt/csi)
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