Gerichtsurteil Brustimplantate: TÜV muss keinen Schadensersatz zahlen
Marseille · Der TÜV Rheinland hat im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence urteilte am Donnerstag, dass der TÜV seine Kontrollpflichten erfüllt und "keinen Fehler" begangen habe.
02.07.2015
, 12:16 Uhr
Damit kassierten die Richter ein Urteil eines anderen französischen Gerichts vom November 2013, das den TÜV zur Zahlung von Schadenersatz an betroffene Frauen verurteilt hatte.