Diagnose und Therapie Wann Sie "Nein" zu Ihrem Arzt sagen sollten

Düsseldorf · Beinahe 60.000 Menschen sterben jedes Jahr in Folge unerwünschter Medikamentenwirkung. Ein Drittel der verordneten Arzneimittel wird ohne Nutzennachweis verschrieben und privat bezahlte Igel-Leistungen sorgen häufig für einen verunsichernden Fehlalarm. Das sollte den Patienten selbst auf den Plan rufen, kritisch mit Behandlungsvorschlägen der Ärzte umzugehen. Hier lesen Sie, wann Sie beim Arzt besser einmal über ein "Nein" nachdenken sollten.

IGel-Leistungen: Sinnvoll oder nicht?
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Sinnvoll oder nicht? - Was die gängigsten IGel-Angebote bringen

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Foto: Shutterstock.com/ Pop Paul-Catalin

Eigentlich ist die Sache klar: Wer zum Arzt geht, der sollte auch das nötige Vertrauen zum Mediziner mitbringen, sonst steht es schlecht um ein vertrauensvolles Miteinander. Der Mediziner schließlich ist speziell ausgebildet, gesundheitliche Zusammenhänge zu erkennen, wo wir rätseln und Krankheiten auszumachen, wo wir über Beschwerden klagen. Meist funktioniert das gut. Doch nicht immer. Zahlreiche Fälle zeigen, dass bei allem Vertrauen, das eigene Mitdenken gefragt ist und einen vor Schaden bewahren kann.

  1. Stichwort Igel-Leistungen
  2. Wie sehr, das deckte erst jüngst der Igel-Monitor auf. Rund 20 Millionen Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen nahmen im Jahr 2014 private Zusatzleistungen in Anspruch. Obwohl Ultraschalluntersuchungen und Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen unter ihnen zu den von Ärzten am meisten angebotenen Privatzahlerleistungen gehören, ermittelten der Bundesverband der AOK, das Hardig-Zentrum für Risikokompetenz und die Bundesärztekammer gemeinschaftlich, dass diese Leistungen dem Patienten mehr schaden als nützen. Zu häufig kommt es zu Fehlalarmen, die oft risikoreiche Behandlungen nach sich ziehen.
  3. Tipp: Lassen Sie sich in der Arztpraxis nicht unter Druck setzen, die angebotene Igel-Leistung gleich anzunehmen. Nehmen Sie statt dessen die Möglichkeit wahr, sich in Ruhe möglichst objektiv über die Vor- und Nachteile zu informieren. Helfen kann dabei zum Beispiel das Angebot www.igel-monitor.de. Es nimmt die individuell Gesundheitsleistungen im Einzelnen unter die Lupe und gibt ausführlich und wissenschaftlich fundiert Informationen zu den Untersuchungen und beschreibt Nutzen und Schaden, den sie mit sich bringen. Das macht es leichter, sich selber ein Bild zu machen.
  4. Stichwort Hygiene
  5. In Warte- und Krankenzimmern von Ärzten und Krankenhäusern wimmelt es nur so vor Erregern und Keimen. Hier ist Hygiene oberstes Gebot, wenn sichergestellt sein soll, dass Sie die Praxis nicht nach der Behandlung kranker verlassen, als Sie sie betreten haben. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften, berufsrechtliche Bestimmungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sollen sicherstellen, dass das in jeder Arztpraxis beherzigt wird.
  6. Reinigung und Desinfektion sollten nicht dem Zufall überlassen werden. Schließlich steht neben der Gesundheit des Praxispersonals vor allem Ihre Gesundheit auf dem Spiel. Dennoch konnte die Stiftung Gesundheit in einer Untersuchung 2012 rund 30 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte nur ein mittelmäßiges bis schlechtes Hygieneniveau bescheinigen. Auch in Kliniken kommt es immer wieder zu schweren Infektionen mit multiresistenten Keimen.
  7. Schon bei täglichen Routinen wie der Blutabnahme in der Arztpraxis kommt es immer wieder zu gravierenden Fehlern. Beispielsweise wird zunächst die Einstichstelle auf dem Arm des Patienten desinfiziert, dann aber tappst die Arzthelferin nach dem Griff zu Staugurt und Nadel mit undesinfizierten und bloßen Findern auf ihrem Arm herum, um die Vene aus der Reserve zu locken. Dabei bringt sie möglicherweise auf die Stelle, in die einen Augenblick später die Nadel gestochen wird zahlreiche Erreger auf.
  8. Tipp: Achten Sie selbst mit darauf, dass Handschuhe und Desinfektionsmittel bei hygieneempfindlichen Untersuchungen auch getragen werden. Sie sind schließlich nicht zu Ausstellungszwecken da. Sie haben eine verbriefte Handhabe dagegen, wenn das nicht geschieht. Denn mangelnde Hygiene ist kein Kavaliersdelikt. Sie kann zu einem Arzthaftungsprozess wegen unsauberen Arbeitens führen.
  9. Der Bundesgerichtshof sprach in der Vergangenheit einer Patientin, bei der es nach einer Injektion zu einem Spritzenabzess gekommen ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu. In diesem Fall hatte eine stark erkältete Praxismitarbeiterin den Erreger einen Staphylokokkus-Keim übertragen, der anschließend zu den Problemen bei der Patientin führte. In jeder Praxis muss darum ein Hygieneplan vorhanden sein, der an wichtigen Stellen wie zum Beispiel auch im Labor aushängen muss und nach dem auch gearbeitet wird. Sprechen Sie den Arzt oder Praxismitarbeiter an, wenn Ihnen etwas auffällt, das für Ihr Empfinden unhygienisch ist.
  10. Stichwort Antibiotika
  11. Infektionen durch Antibiotika-resistente Bakterien sind weltweit eine der häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben jedes Jahr mindestens 10.000 Menschen, weil sie sich mit Bakterien infiziert haben, die resistent gegen die Gegenmittel geworden sind. Nordrhein-Westfalen ist unter den Bundesländern neben Rheinland-Pfalz und dem Saarland Spitzenreiter in der Verordnung. Experten befürchten, dass in absehbarer Zeit ein großer Teil der Infektionen gar nicht mehr therapierbar sein wird.
  12. Schon jetzt ringt die Medizin um Lösungen für dieses Problem.Experten warnen immer wieder vor der zu häufigen und unnötigen Verordnung von Antibiotika. Denn immer noch verschreiben Ärzte zu oft ohne eindeutige Diagnose solche Mittel. Aus diesem Grund hat die Weltgesundheitsorganisation einen globalen Aktionsplan für den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen verabschiedet, der von den 194 Mitgliedsstaaten in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden soll. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem bessere Hygienemaßnahmen in Kliniken und die vorschnelle Verordnung dieser Arzneimittel.
  13. Antibiotika helfen nur gegen bakterielle Infektionen. Bei Erkältungen, die viral bedingt sind, sind sie wirkungslos. Meist ist das auch bei akuten Atemwegsinfekten der Fall. Sie werden in 80 Prozent der Fälle ebenfalls durch Viren hervorgerufen. Kinderärzte führen die Liste der Mediziner an, die am häufigsten diese Mittel auf den Rezeptblock schreiben, gefolgt von Hals-Nasen-Ohrenärzten.
  14. Tipp: Fragen Sie kritisch beim Arzt nach, wenn er Ihnen ein Antibiotikum verordnet, warum es in ihrem Fall notwendig ist es zu nehmen und woher er die Gewissheit hat, dass es sich um einen bakteriellen Infekt handelt. Vor allem Kinder sind Leidtragende. Denn an sie werden jährlich im Schnitt 800 Tonnen Antibiotika verordnet. Meist wäre ihnen auch mit Mittel geholfen, die die Symptome lindern.
  15. Stichwort Zweitmeinung
  16. Vor Operationen oder anderen wichtigen therapeutischen Entscheidungen ist es wichtig, für sich ganz sicher zu sein, den für sich persönlich richtigen Weg zu gehen. Manchmal ist es dafür notwendig, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen. Patienten haben ein Recht darauf, bei Zweifeln an einer vorgeschlagenen Therapie einen anderen Arzt aufzusuchen und sich auch seine Meinung dazu einzuholen. "Dies ist besonders sinnvoll etwa bei schwerwiegenden Krankheiten, langfristigen Behandlungen oder auch bei planbaren operativen Eingriffen", so die Techniker Krankenkasse.
  17. Tipp: Nutzen Sie diese Chance in Situationen, in denen Sie unsicher sind. Ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis nimmt dadurch keinen Schaden. Ihr Arzt sollte Sie darin unterstützen, den für Sie richtigen Weg zu finden. Die Meinung eines zweiten Facharztes hilft Ihnen, die Risiken, aber auch die Chancen der angebotenen Therapie besser abzuschätzen. Um die Kosten dafür nicht unnötig in die Höhe zu treiben, ist es sinnvoll, bereits vorhandene diagnostische Unterlagen wie Röntgenbilder, Blutwerte oder Arztbericht mit zum zweiten Arzt zu nehmen.
  18. Stichwort Arzt-Patientenverhältnis
  19. Ob bei einer psychotherapeutischen Behandlung, einer Untersuchung beim Gynäkologen oder Orthopäden — das Vertrauensverhältnis muss stimmen. Nur dann kann man sich in allen Fragen bedingungslos anvertrauen und kommt therapeutisch ans Ziel.
  20. Tipp: Wenn ihr Bauchgefühl Ihnen sagt, dass etwas nicht stimmt, einfach die Chemie zwischen Ihnen und dem Arzt nicht die richtige ist, Sie sich nicht ernst genommen oder abgefertigt fühlen, sind das keine guten Voraussetzungen. Sagen Sie offen, dass Sie sich nicht wohl fühlen und lieber einen Kollegen in der Sache konsultieren würden. Auch das ist Ihr Recht. Gleiches gilt in Situationen in denen Sie sich unverschämt behandelt fühlen. Wenn ein Arzt Ihre Wissbegierde mit den Worten kommentiert : "Na, Sie sind aber ein aktiver Patient", müssen Sie das nicht hinnehmen.
  21. Stichwort Nasenspray
  22. Hat eine Erkältung richtig zugeschlagen, die Nasennebenhöhlen sind vollkommen dicht oder es herrscht Pollenalarm, kann ein Nasenspray eine wahre Erlösung sein. Es ist der Wirkstoff Xylometazolin, der dafür sorgt, dass die schwer gepeinigten und geschwollenen Nasenschleimhäute wieder abschwellen und verengt die Gefäße in der Nase. Dadurch kann der Geplagte zumindest vorübergehend durch die Nase frei atmen.
  23. Der Nachteil: Auch ein solches Nasenspray ist nur eine vorübergehende Lösung. Es sollte nicht länger als drei Mal täglich über fünf bis maximal sieben Tage hinweg angewendet werden, denn es macht abhängig. Durch den ständigen Gebrauch wird die Schleimhaut trocken und somit noch anfälliger für Reizfaktoren wie Staub, Viren oder Schmutz. Das schickt den Patienten in einen Teufelskreis und die Verführung ist groß das erleichternde Spray erneut oder länger zu benutzen.
  24. Manchmal kann erfordern spezifische Therapien den längeren Gebrauch eines Nasensprays. Der Arzt sollte das jedoch vorher erläutern und mit Ihnen besprechen, wie Sie dann später das Nasenspray wieder Schrittweise absetzen.
  25. Tipp: Sie selbst kennen das Maß des Erträglichen, das Sie sich selbst zumuten können und möchten am besten. Wägen Sie für sich selbst ab, wie lange Sie ein Nasenspray verwenden müssen oder ob Sie sogar ohne es auskommen können. In Apotheken und Drogeriemärkten gibt es Alternativen zu den herkömmlichen Sprays. Spezielle Allergikersprays helfen manchem bei Heuschnupfen zum Beispiel ähnlich wirkungsvoll. Als lindernd können auch homöopathische Nasensprays empfunden werden oder solche mit Meerwasser.
  26. Stichwort grünes Rezept Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für alle Behandlungen auf, die unter die Kategorie "medizinisch notwendig" fallen. Was das genau ist, sucht weder der Arzt aus, noch kann es der Patient wählen. Bestimmt ist das durch den Bundesausschuss, der die medizinischen Fakten und die Wirtschaftlichkeit gegeneinander abwägt.
  27. Das hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer mehr Arzneimittel, die früher der Arzt auf einem rosa Rezept verordnen konnte, das also von der Kasse bezahlt wurde, heute nicht mehr übernommen werden. Um dem Patienten dennoch zu helfen, kann der Mediziner Arzneimittel wie Nasensprays, einfache Schmerzmittel oder Hustensäfte nun auf einem grünen Rezept verordnen. Doch Achtung: Das bezahlen Sie trotz der ärztlichen Verordnung dann selbst!
  28. Tipp: Wägen Sie für sich selber ab, ob Sie die Kopfschmerzen auch ohne Schmerzmittel überstehen und bei der gegenwärtigen Erkältung auf den Schleimlöser verzichten können. Manchmal befinden sich zudem zu Hause noch Mittelchen, die von der letzten Erkältungssaison übrig geblieben sind. Sind diese von der Wirkweise her ähnlich wie das verordnete Medikament und zudem nicht abgelaufen, sparen Sie sich mit deren Einnahme Ihr Geld und die Rennerei in die Apotheke zudem.
(wat)
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