Sprechstunde Schrittmacher im MRT?

Die Magnetresonanz- oder Kernspin-Tomografie kann einem Schrittmacher-Implantat schaden. Eine Prüfung ihrer Notwendigkeit ist wichtig.

 Mit einem Herzschrittmacher könnte es in einem MRT zu Problemen kommen.

Mit einem Herzschrittmacher könnte es in einem MRT zu Problemen kommen.

Foto: Shutterstock/Image Point Fr

Hans W. (64) aus Goch fragt: "Ich habe einen Herzschrittmacher und brauche ein MRT. Ist die Untersuchung überhaupt möglich?"

Gerald Antoch Die Magnetresonanz-Tomografie (MRT) erzeugt mit einem Magnetfeld zwei- und dreidimensionale Bilder des menschlichen Körpers. Die Stärke dieses Magnetfelds liegt dabei um das 50.000- bis 100.000-Fache höher als die des Erdmagnetfelds.

Metallische Implantate können aus zwei Gründen Probleme bei der MRT machen: Das Magnetfeld kann zu einer Verlagerung eines Implantats im Körper führen und seine Funktion beeinträchtigen.

Ferner kann das Magnetfeld zur Erwärmung des Implantats führen und Verbrennungen im Gewebe auslösen. Für den Schrittmacher bedeutet das, dass die zum Herz laufenden Kabel verrutschen oder erhitzt werden können.

Da er nichts anderes als ein kleiner Computer ist, besteht die Gefahr einer Funktionsstörung oder irreparablen Schädigung durch das Magnetfeld. Diese Gefahr besteht bei vielen aktiven (computergesteuerten) Implantaten in der MRT, so auch bei Insulinpumpen oder Defibrillatoren.

Hingegen sind passive Implantate, etwa Hüft- oder andere Gelenkprothesen, heute überwiegend MRT-tauglich. Der Radiologe wird Sie nach Implantaten fragen und im Einzelfall abwägen, ob eine Untersuchung per MRT möglich ist. Bringen Sie Ihren Implantat-Pass zur Untersuchung mit. Inzwischen sind auch MRT-taugliche Herzschrittmacher auf dem Markt.

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Es gilt trotzdem im Einzelfall zu prüfen, wie hoch das Risiko einer MRT-Untersuchung auch mit einem MRT-tauglichen Schrittmacher ist. Bei dieser Risikoabschätzung sind viele Aspekte zu berücksichtigen: Ist Ihre Herzfunktion ständig auf den Schrittmacher angewiesen, so besteht für Sie ein höheres Risiko der Untersuchung im Vergleich zu einem nur bei Bedarf einsetzenden Schrittmacher.

Auch ein erst kurz zuvor implantierter Schrittmacher geht mit einem höheren Risiko einher, da dann die Gefahr einer Verlagerung der Sonden besteht. Die MRT-Untersuchung ist also auch bei Patienten mit einem MRT-tauglichen Schrittmacher mit einem höheren Risiko behaftet, als das bei einem Patienten ohne Schrittmacher der Fall ist. Eine strenge Indikationsstellung ist daher auch bei MRT-tauglichen Schrittmachern notwendig.

Bereits vor der Untersuchung ist eine enge Abstimmung zwischen dem Radiologen und dem Schrittmacher-betreuenden Arzt erforderlich. So ist eine Risikoabschätzung und Kontrolle der Schrittmacherfunktion während und nach der Untersuchung gewährleistet.

(RP)
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