Die wichtigsten Antworten Mehr als jeder Dritte Deutsche hat einen Organspendeausweis

Berlin · In Deutschland sind einer neuen Umfrage zufolge wieder mehr Menschen zu einer Organspende bereit. 35 Prozent der Befragten hatten im vergangenen Jahr einen Organspendeausweis in der Tasche, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Berlin mitteilte. Im Jahr zuvor waren es noch 28 Prozent.

Die wichtigsten Fakten zur Organspende
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Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

80 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. 71 Prozent sind grundsätzlich damit einverstanden, dass man ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnimmt. 2013 waren es 68 Prozent. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte: "Trotzdem stirbt alle acht Stunden ein Mensch, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht." Denn viele hielten noch immer weder ihren Willen schriftlich fest, noch teilen sie ihre Entscheidung ihren Angehörigen mit. Wir haben die wichtigsten Antworten zum Thema zusammengestellt:

Nach dem Transplantationsskandal ist die Zahl der Organspenden auf einen absoluten Tiefpunkt gesunken. 2014 gab es bundesweit 864 Organspender. 2013 waren es 876 und 2012 noch 1.024. Die Summe der in Deutschland gespendeten Organe ging ebenfalls noch einmal zurück. Sie verringerte sich im Vorjahresvergleich um 46 auf 2.989.

Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauschspeicheldrüse und Dünndarm können von einem verstorbenen Spender übertragen werden. Außerdem lassen sich Gewebe wie Hornhaut oder Knochen verpflanzen. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. Neben der Spende nach dem Tod ist es möglich, eine Niere oder einen Teil der Leber bereits zu Lebzeiten zu spenden. Lebendspenden sind aber nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.

Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine ausdrückliche Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen vorliegen und der Hirntod muss eindeutig festgestellt worden sein.

Eine Organentnahme nach dem Tod ist in jedem der rund 1.300 Krankenhäuser mit Intensivstation durchführbar. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, einen Transplantationsbeauftragten zu ernennen. Er informiert dann die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Sie vermittelt unabhängige Fachärzte, die die Hirntoddiagnostik durchführen. Die Untersuchungsergebnisse zu Spender, Blutgruppe und Gewebemerkmalen leitet der Koordinator an die europäische Organvermittlungsstelle Eurotransplant weiter, die mit Hilfe der Daten der Patienten auf der Warteliste die passenden Empfänger ermittelt und die zuständigen Transplantationszentren informiert. Die Zentren, von denen es derzeit 47 in Deutschland gibt, verständigen den Empfänger und führen die Transplantation durch.

Für die schwer kranken Patienten werden Wartelisten geführt und Punkte vergeben, deren Kriterien die Bundesärztekammer festlegt. Die Platzierung der Patienten richtet sich vor allem nach den medizinischen Kriterien der Erfolgsaussicht und der Dringlichkeit. Auch werden die Gewebeverträglichkeit und die Wartezeit gewichtet. Patienten in akuter Lebensgefahr werden vorrangig behandelt.

Beteiligten Ärzten wird vorgeworfen, dass sie Patienten kränker darstellten, damit sie auf der Warteliste für Transplantationen weiter nach oben rutschen. Als Grund für das Fehlverhalten nannte Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery unter anderem "strukturelle Anreize aus der Krankenhausfinanzierung, aus dem Wettbewerbsstreben einzelner Krankenhäuser und auch aus dem vermeintlichen Streben nach Ruhm und Ehre". Mediziner beklagen grundsätzlich eine starke Konkurrenz um Organe zwischen deutschen Kliniken; deshalb solle die Zahl der Transplantationszentren vermindert werden.

Nach den ersten bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten 2012 hat die Bundesärztekammer schärfere Kontrollen beschlossen. Danach entscheidet eine interdisziplinäre, organspezifische Transplantationskonferenz am Behandlungszentrum darüber, ob ein Patient auf die Warteliste aufgenommen wird. Damit wurde das "Mehraugenprinzip" umgesetzt. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat zudem Vertreter von Bund und Ländern stärker in ihren Stiftungsrat eingebunden. Das soll neues Vertrauen schaffen. Geplant ist zudem ein Transplantationsregister, das dafür sorgen soll, dass Angehörige der Spender und jeder Arzt nachvollziehen können, was mit den entnommenen Organen geschehen ist.

Im Sommer 2013 hat der Bundestag eine Reform des Transplantationsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht für Ärzte, die Manipulationen an Wartelisten vornehmen, um Patienten "unberechtigt zu bevorzugen", eine "Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe" vor. Zudem wurde festgelegt, dass die Bundesärztekammer künftig die von ihr formulierten Transplantationsrichtlinien dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorlegen muss. Bereits 2012 hatte das Parlament ein Gesetzespaket verabschiedet, das den Krankenkassen vorschreibt, jeden Bürger regelmäßig über Organspenden aufzuklären. Außerdem müssen seitdem alle Kliniken mit Intensivstation einen Transplantationsbeauftragten ernennen.

(dpa/KNA)
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