Bundesärztekammer Ärzte registrierten 2014 rund 2250 Behandlungsfehler

Berlin · Ärztliche Behandlungsfehler - das sind Zahlen, über die keiner gerne redet. Die Dunkelziffer dürfte relativ hoch sein. Denn Ärzte und Krankenkassen haben jeweils eigene Statistiken. Laut Bundesärztekammer, ist die Anzahl von Fehlern seit Jahren stabil.

Bundesärztekammer bestätigt für 2014 rund 2250 Behandlungsfehler
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Die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler ist laut Bundesärztekammer (BÄK) trotz steigender Arbeitsbelastung seit Jahren stabil. 2014 seien 2252 derartige Fehlleistungen registriert worden. In 1854 Fällen bekamen Patienten einen Anspruch auf Entschädigung, wie die BÄK mitteilte. In 751 Fällen führten die Fehler zu einem Dauerschaden. 73 Patienten starben demnach.

2013 lag die Zahl der Behandlungsfehler bei 2243. Rund 1860 zogen einen Entschädigungsanspruch nach sich. 702 Behandlungen hatten einen Dauerschaden zur Folge. 77 Patienten starben. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 7751 Entscheidungen in entsprechenden Streitfällen zwischen Patienten und Arzt getroffen worden. Die häufigsten Diagnosen, die zu Vorwürfen der Fehlbehandlung führten, seien Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarmbrüche gewesen.

Da die Arbeitsbelastung der Ärzte und des Pflegepersonals in den vergangenen Jahren stark zugenommen habe, die Fehlerquote aber in etwa gleichgeblieben sei, weise dies daraufhin, dass aus den Fehlern gelernt werde, argumentierte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.

Walter Schaffartzik, ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin, erklärte, die Ärzteschaft engagiere sich seit Jahren für eine verstärkte Fehlerprävention. Aus den Daten über Behandlungsfehler würden in Fortbildungen die Lehren gezogen.

Vor etwa einem Monat stellte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) seine Statistik vor. Danach erkannten die Gutachter in rund 3800 Fällen einen Behandlungsfehler, durch den die Patienten geschädigt worden seien. Rund 1300 Patienten erlitten demnach einen Dauerschaden. In 155 Fällen starben die Patienten laut den Gutachtern im Kassen-Auftrag an den Folgen eines Fehlers oder damit zusammenhängenden Komplikationen.

BÄK und MDK legen regelmäßig ihrer eigenen Gutachten vor. Genaue Zahlen gibt es also nicht, zumal Auseinandersetzungen vor Gericht und deren Urteile von den Schlichtern der BÄK nicht mehr erfasst werden können. Entsprechend muss mit einer Dunkelziffer gerechnet werden. Crusius rechnet jährlich mit etwa 40 000 Beschwerden über Behandlungsfehler.

Grundsätzlich plädierte er für eine offene Fehlerkultur. Nur so könne aus Fehlern gelernt werden. Andererseits sei es wenig hilfreich, wenn Ärzte, denen ein Fehler unterlaufen ist, als Pfuscher diskreditiert würden.

Nach seinen Angaben ist die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in den vergangenen zehn Jahren um 157 Millionen auf fast 700 Millionen angewachsen. Die Zahl der stationären Fälle habe sich in dieser Zeit um 1,8 Millionen auf 18,6 Millionen erhöht.

(dpa)
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