Urteil über Behandlungsfehler Mann erhält 50.000 Euro für amputierten Unterarm
Düsseldorf/Hamm · Für den Betroffenen ist der verlorene Unterarm sicherlich unersetzlich. Nichstdestotrotz erhält das Opfer eines massiven Behandlungsfehlers 50.000 Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Urteil zufolge (AZ: 26 U 59/16 OLG Hamm) hat der behandelnde Hausarzt aus Herne einen groben Behandlungsfehler begangen. Der rechte Unterarm des Patienten musste nach einer falschen Behandlung mit einer Gipsschiene amputiert werden.
Denn der Mediziner hätte die Möglichkeit eines sogenannten Kompartmentsyndroms abklären lassen müssen, als beim Patienten kurz nach Anlegen der Schiene typische Beschwerden wie eine deutliche Schwellung mit Hämatom und starke Schmerzen aufgetreten waren. Ein Kompartmentsyndrom, bei dem durch erhöhten Druck in den Muskellogen des Unterarms oder -beins Blutgefäße, Muskeln und Nerven geschädigt werden, ist eine schwerwiegende Erkrankung, die - wie in diesem Fall - zum Verlust von Gliedmaßen führen kann.
Die Behandlung des Mannes aus Herne liegt bereits fünf Jahre zurück.