Urteil Krankenkasse muss Gehbehindertem kein E-Bike bezahlen
Celle · Die Krankenkasse muss einem Gehbehinderten nicht ein E-Bike bezahlen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, handelt es sich bei einem Fahrrad mit Elektromotor um einen Gegenstand des täglichen Lebens.
Die Krankenversicherung müsse einem Gehbehinderten aber nur Hilfsmittel bezahlen, mit denen er den Alltag im Nahbereich seiner Wohnung bewältigen könne. Dies sei etwa ein Rollstuhl, urteilten die Celler Richter. (AZ: L 4 KR 454/11)
Radfahren gehöre nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens und die Kasse müsse nicht für die Vergrößerung des Aktionsradius des Behinderten einstehen, argumentierte das Gericht.
Der Kläger, ein nach einer Oberschenkelamputation schwerbehinderter Mann, hatte eine Bescheinigung seines Orthopäden vorgelegt, wonach er ein E-Bike benötige. Damit könne er am Straßenverkehr teilnehmen, war sein Argument.