Urteil Keine Haftung bei Sturz in Bus und Bahn

Düsseldorf · Bei Stürzen und Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln haftet nicht automatisch das Unternehmen. Auch die Fahrgäste müssen gesteigerte Vorsichtsmaßnahmen treffen, urteilte das Oberlandesgericht Bremen.

 Kommt ein Passagier in einem Bus zufall, haftet nicht das Unternehmen, sondern die Person selbst.

Kommt ein Passagier in einem Bus zufall, haftet nicht das Unternehmen, sondern die Person selbst.

Foto: Hersteller

Das gilt besonders in der kalten und nassen Jahreszeit. Zu einem Rechtstreit kam es, nachdem eine ältere Dame auf dem nassen und rutschigen Boden in einem Bus stürzte und sich verletzte. Laut ihrer Darstellung fuhr der Bus sofort nach dem Schließen der Tür los, sodass sie keine Zeit hatte, sich einen Sitzplatz zu suchen.

Die Richter gaben dem beklagten Unternehmen Recht. Die Fahrgäste hätten grundsätzlich selbst für ihre Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln zu sorgen. Außerdem könne dem Fahrer nicht zugemutet werden, immer darauf zu warten, dass alle Fährgäste sitzen. (Aktz: 3 U 19/10)

(SP-X/nbe)
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