Krankenkassen Impfstoffe künftig ohne Rabatte

Berlin · Für eine bessere Versorgung soll der Wettbewerb der Hersteller entfallen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig keine Impfstoffe mehr ausschreiben dürfen. Um "Unsicherheiten bei der Versorgung" und "zeitweilige Lieferprobleme" zu vermeiden, "sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen". So heißt es in einem Änderungsantrag zum Arzneimittelversorgungsgesetz, der unserer Redaktion vorliegt. Die bisherige Möglichkeit der Kassen, Impfstoffe über exklusive Rabattverträge mit den Herstellern preiswerter zu erwerben, soll dem Antrag zufolge aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen werden. Der Antrag soll morgen in den Gesundheitsausschuss des Bundestags eingebracht werden.

Arzneimittelausschreibungen gehören seit Jahren zu den Instrumenten, um die Ausgaben für die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen in Zaum zu halten. Allerdings gibt es immer wieder Beschwerden, dass für die Patienten nicht die richtigen Stoffe rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Dies galt in den vergangenen Jahren insbesondere für Impfstoffe. Die Ärzteschaft forderte bereits 2014, die Ausschreibung von Impfstoffen wieder abzuschaffen. Lieferengpässe gab es zuletzt bei der Grippeimpfung. Aber auch bei verschiedenen Standard-Kinderimpfungen kam es mehrfach zu Engpässen.

Kein Wettbewerb bei Impfstoffen

Nun reagiert der Gesetzgeber. Bei der Herstellung von Impfstoffen soll es künftig keinen Wettbewerb mehr geben. Bezogen auf die Ausgaben der Kassen insgesamt, sorgen die Rabatte bei den Impfstoffen ohnehin nur für kleinere Einsparungen. Die Rabatte hätten 2015 bei rund 68 Millionen Euro und 2016 bei nur noch 48 Millionen Euro gelegen, heißt es in dem Antrag.

2016 waren dies gerade einmal vier Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Kassen für sämtliche Impfstoffe, wobei nur ein Teil des Rabattvolumens auf Ausschreibungen entfalle. Der Gesetzgeber ist daher zu dem Schluss gekommen: "Den sich dadurch für die GKV ergebenden geringen Mehrausgaben steht die Zunahme der Sicherheit der Versorgung der Versicherten gegenüber", wie es im Änderungsantrag heißt. Nach Informationen unserer Redaktion ist die Gesetzesänderung zwischen Union und SPD unstrittig.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort