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Unsportliche Klauseln Was Fitnessstudios nicht in die Verträge schreiben dürfen

An der Bikinifigur arbeiten und Stress abbauen – im Fitnessstudio soll das gelingen. Wer jedoch beim Vertragsabschluss nicht genau hinsieht, bezahlt das teuer. Vor welchen Vertragsfallen Sie sich in Acht nehmen sollten.

An der Bikinifigur arbeiten und Stress abbauen — im Fitnessstudio soll das gelingen. Wer jedoch beim Vertragsabschluss nicht genau hinsieht, bezahlt das teuer. Vor welchen Vertragsfallen Sie sich in Acht nehmen sollten.

Für viele beginnt die Kampfansage an den inneren Schweinehund im Fitnessstudio. Mehr als zehn Millionen Deutsche entschieden sich nach Angaben des Arbeitgeberverbands deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen 2016 für eine Mitgliedschaft in einem der rund 8.700 Fitnesscenter in Deutschland.

Manchmal allerdings treibt die Anmeldung im Fitnessstudio den Blutdruck der Trainierenden nicht aus sportlichen Gründen nach oben, sondern aus Ärger. Hürden beim Training, Probleme bei der Kündigung und rechtswidrige Klauseln — damit machen Fitnessstudios manchem das Leben schwer. "Schon seit vielen Jahren begleiten uns die Beschwerden und Anfragen über Fitnessstudios", sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das sind die häufigsten Aufreger:

  1. Widerrufsrecht bei abgeschlossenen Verträgen
  2. Wer im Fitnessstudio einen Vertrag unterschreibt, der sollte sich zuvor klar darüber werden, ob er sich wirklich für einen längeren Zeitraum binden möchte. Verbreitet ist die Auffassung, man könne von diesem Vertrag innerhalb einer 14-tägigen Frist zurücktreten, indem man einfach von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. "Irrtum", sagt Verbraucherschützerin Richter. "Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn man telefonisch, online oder an der Haustür einen solchen Vertrag abgeschlossen hat." Ansonsten beträgt die vereinbarte Laufzeit oft zwölf oder sogar mindestens 24 Monate.
  3. Tipp: Schauen Sie sich vorab in mehreren Studios um und vergleichen Sie. Gefallen Ihnen die Kurse und Geräte? Sagt Ihnen das Klientel zu? Sind die sanitären Anlagen gepflegt? — Viele Fragen lassen sich vorab beantworten, so dass man spätere Enttäuschungen vermeidet. "Vereinbaren Sie eine kürzere Laufzeit von drei oder sechs Monaten", rät Richter. So lässt sich prüfen, ob das Angebot Ihren Erwartungen Stand hält.
  4. Hilfe, ich komme nicht so schnell aus dem Vertrag raus!
  5. In den Wintermonaten nutzen viele die Möglichkeit drinnen zu trainieren. In den Sommermonaten aber lässt die Lust dazu nach. Wer jetzt kündigen will, hat oft schlechte Karten. Es sei denn, die Kündigungsfrist lässt das gerade jetzt zu und die vereinbarte Mindestlaufzeit des Vertrags auch.
  6. Tipp: Auch hier gilt: Die Dauer der Mitgliedschaft ist frei verhandelbar. Vereinbaren Sie sie nicht länger als nötig. Selbst wenn die Kosten dann prozentual vielleicht etwas höher sind, ist das Modell finanziell vermutlich attraktiver als durch eine Jahresmitgliedschaft auch in den warmen Monaten, in denen Sie gar nicht drinnen trainieren möchten, zu zahlen. Denn keine Lust mehr auf Fitnessstudio stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar!
  7. Ich ziehe um und will außerordentlich kündigen
  8. Jeden Tag passiert es irgendwo. Ein Arbeitsortwechsel oder ein Auslandssemester machen einen Umzug nötig. Das Training wird aufgrund der Entfernung unmöglich. Doch außerordentliche Kündigungen sind schwierig. Wie eine Umfrage der Verbraucherzentralen im Herbst 2016 zeigte, konnten in solchen Fällen mehr als ein Drittel der Befragten den Vertrag nur mit Hindernissen oder gar nicht kündigen.
  9. "Bei Umzügen hat man tatsächlich schlechte Karten", sagt Juristin Richter. Das Risiko für den Eintritt eines solchen Ereignisses liegt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZR 62/15) beim Verbraucher.
  10. Tipp: Vor der Entscheidung des BGH haben einige Amts- und Landgerichte in Einzelfällen anders geurteilt. Darum raten die Verbraucherschützer zunächst einmal zu einem Kündigungsversuch. Manche Fitnessstudios zeigen sich kulant und versuchen zumindest eine Lösung zu finden. Andere räumen ihren Kunden auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von vornherein Kündigungsmöglichkeiten bei Umzug ein. Diese Regelungen können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen und als Voraussetzung Distanzen zwischen 30 oder auch 200 Kilometern festhalten. Achten Sie schon bei Vertragsabschluss auf eine für Sie akzeptable Lösung und treffen Sie schriftlich nachweisbare, individuelle Vereinbarungen, wenn sich abzeichnen sollte, dass in der Laufzeit ein Ortswechsel anstehen könnte.
  11. Ich bin krank und kann nicht weiter trainieren
  12. Ähnlich wie ein Ortswechsel können auch gesundheitliche Gründe oder eine Schwangerschaft plötzlich dagegen sprechen, das Training im Studio fortzuführen. Hier allerdings sieht es mit dem Recht auf außerordentliche Kündigung besser aus. Wer beispielsweise vorübergehend durch eine Verletzung sportunfähig ist, das unverzüglich schriftlich dem Fitnessstudio mitteilt und ein Attest vorlegt, muss für diese Zeit nicht zahlen und kann den Vertrag für diese festgesetzte Zeit aussetzen.
  13. Eine dauerhafte Erkrankung rechtfertigt sogar in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung. Nötig ist dazu ein Attest des Arztes über eine dauerhafte Sportunfähigkeit, sagt Verbraucherschützerin Richter. Das Studio hat kein Recht auf eine amtsärztliche- oder fachärztliche Bescheinigung.
  14. Tipp: Vertragsklauseln, die eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich ausschließen, sind nicht zulässig. "Ein Verbraucher kann immer dann kündigen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt", sagt Richter. Entscheidend ist, ob ihm dann die Fortführung des Vertrags zugemutet werden kann.
  15. Geräte kaputt und Kurse gestrichen
  16. Ein riesiger Gerätepark und ein umfangreiches Kursangebot — das waren die Gründe, die Sie zur Mitgliedschaft veranlasst haben. Jetzt aber zeigt sich, dass ausgerechnet der Lieblingskurs dauerhaft gestrichen ist oder Geräte, an denen Sie gerne trainiert haben, dauerhaft kaputt sind. Eine Möglichkeit das Handtuch zu werfen und zu kündigen?
  17. Nicht zwangsläufig, sagt die Verbraucherschützerin. Solange das Fitness-Center verschiedene andere Kursangebote macht, kann es darauf verweisen. Kritisch wird es erst, wenn beispielsweise Geräte dauerhaft ausfallen und große Teile des Geräteparks nicht nutzbar sind. Denn es gehört zur Hauptpflicht des Studiobesitzers funktionstüchtige Geräte zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig warten zu lassen.
  18. Tipp: Fallen Trainingsgeräte immer wieder aus, kann es daran liegen, dass sie nicht regelmäßig kontrolliert werden. Der Kunde muss sich aber darauf jedoch verlassen können. Sprechen Sie den Studiobesitzer darauf an und bitten Sie darum, für Abhilfe zu sorgen. Vereinbaren Sie eine Frist bis wann die Geräte wieder voll funktionstüchtig sind und damit wieder trainiert werden kann. Kommt er dieser nicht nach, können Sie außerordentlich kündigen.
  19. Ärger um selbst mitgebrachte Getränke
  20. Wer ordentlich schwitzt, der bekommt anständig Durst. Eine gute Gelegenheit also, die isotonischen Fitnessgetränke aus der eigenen Sportsbar oder dem Automaten anzubieten. Als Zusatzoption ist das vollkommen okay, als ausschließliche Lösung hingegen unzulässig. Das Landgericht Stade und das Oberlandesgericht Brandenburg sehen darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Tauchen solche Klauseln in Verträgen auf oder werden sie in den Räumen des Studios aufgehängt, sind sie unzulässig. Lediglich das Nutzen von Glasflaschen auf der Trainingsfläche kann aus Verletzungsgründen ausgeschlossen werden.
  21. Tipp: Finden Sie im Vertrag oder auf der Trainingsfläche Klauseln, die das Mitbringen von Getränken untersagen, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Dort kann man den Fall prüfen und das Studio entsprechend abmahnen.
  22. Ändern von Öffnungszeiten oder Preisen
  23. In 13 Prozent der abgeschlossenen Fitnessstudio-Verträge behält sich das Studio vor, die Öffnungszeiten zu ändern. In knapp 20 Prozent der Fälle gaben Hobbysportler bei der Befragung durch die Verbraucherzentralen an, ihr Vertrag enthalte Kleingedrucktes zur versteckten Erhöhung der Mitgliedsbeiträge. Diese werden oft mit steigenden Energie- oder Unterhaltskosten begründet. Aber auch hier gilt: "Die Klauseln können rechtswidrig sein", sagt Dunja Richter.
  24. Tipp: In Zweifelsfällen helfen die Verbraucherzentralen weiter. Sie haben die Möglichkeit, von Studios eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einzufordern, die sie andernfalls auch vor Gericht einklagen können.
(wat)
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