Bremen Arbeitgeber muss einen Pausenraum einrichten

Bremen · In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern hat der Arbeitgeber die Pflicht, einen Pausenraum einzurichten. Beschäftigte müssen es nicht hinnehmen, wenn sie zum Beispiel auf der Station essen sollen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin.

Unter Umständen muss ein Pausenraum sogar bei weniger Beschäftigten zur Verfügung stehen - etwa wenn es Sicherheits- oder Gesundheitsgründe gibt. Das kann sein, dass Mitarbeiter körperlich schwer arbeiten müssen oder Dritte ständig Zugang zur Firma haben und deshalb ein Rückzugsort geboten ist.

(RP)
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