Wie der Chef bei der Rente helfen kann

Etwas weniger Lohn, dafür im Alter mehr Rente: Das ist die Idee hinter der betrieblichen Altersvorsorge. Alle Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf. Doch die Tücke liegt im Detail.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Wer einen Teil seines Bruttoverdienstes für eine Betriebsrente ansammelt, spart Steuern und Sozialabgaben. Ein gutes Geschäft ist diese Vorsorgeform aber nicht immer. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Wer hat Anspruch auf eine staatlich geförderte betriebliche Vorsorge?

"Eine sogenannte Entgeltumwandlung kann jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter von seinem Chef verlangen", erklärt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). "Das gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet." Der Betrieb schließt dann für ihn einen Vorsorgevertrag ab und zieht jeden Monat den vereinbarten Beitrag vom Lohn oder Gehalt ab. Im Vergleich zu einem privaten Vertrag profitieren Mitarbeiter dabei in der Regel von niedrigeren Verwaltungskosten und Provisionen.

Worin besteht die staatliche Förderung?

Gehen die Beiträge vom Bruttoverdienst ab, spart der Arbeitnehmer Steuern sowie Sozialabgaben. Diese Förderung gibt es allerdings nur bis zu einer Obergrenze. "Für 2015 lassen sich bis zu 2904 Euro steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen", sagt Max Schmutzer, Vorsorgeexperte bei der Stiftung Warentest. "Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro, der im Monat 100 Euro spart, hat dank der Förderung nur 53 Euro weniger netto." Zusätzlich können Beschäftigte bis zu 1800 Euro pro Jahr steuerfrei sparen, wenn sie keine Direktversicherung aus der Zeit vor 2005 besitzen.

Wohin fließen die Beiträge der Arbeitnehmer?

Jeder Betrieb muss seinen Beschäftigten mindestens eines von fünf Modellen anbieten: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. In jedem Fall sagt der Betrieb dem Mitarbeiter eine lebenslange Rente zu, für die er auch geradestehen muss. Je nach Vertrag ist auch eine Einmalzahlung möglich.

Während viele große Betriebe die Vorsorge nach Angaben von DIA-Experte Morgenstern über verschiedene Pensionskassen abwickeln, setzten kleinere und mittlere Unternehmen vor allem auf die Direktversicherung. Damit hat der Betrieb kaum Verwaltungsaufwand - das meiste erledigt der jeweilige Versicherer. Hinter beiden Modellen verbirgt sich eine Art private Rentenversicherung. Für die Rendite heißt das: Dem Sparer steht der gesetzliche Garantiezins von derzeit 1,25 Prozent zu. Je nach Anlageerfolg des Anbieters können Überschüsse hinzukommen.

Können Vorsorgesparer wie bei der Riester-Rente bereits vor Vertragsende auf ihr Guthaben zugreifen?

Das geht nicht. Sparer können den Vertrag höchstens beitragsfrei stellen, so Schmutzer von der Stiftung Warentest: Sie zahlen dann nichts mehr ein, das angesammelte Guthaben verzinst sich aber weiter. "Eine betriebliche Vorsorge kommt deshalb nur für Beschäftigte infrage, die das Geld nicht für andere Zwecke brauchen", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Wer aber schon weiß, dass er in ein paar Jahren Wohneigentum erwerben will, sollte von Beginn der Einzahlung an eine flexiblere Anlageform wählen."

Ist das Guthaben bei der Auszahlung zu versteuern?

Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig. "Vor allem eine Rentenzahlung kann sich dennoch lohnen, denn im Alter sind die Einkünfte oft geringer", erläutert Schmutzer. "Viele Ruheständler haben dann einen deutlich geringeren Steuersatz im Vergleich zur Berufszeit." Wer dagegen auch im Alter hohe Steuern zahlt, profitiert von der Betriebsrente nicht.

Was ist mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Viele pflichtversicherte Sparer erleben zu Beginn ihres Ruhestandes eine böse Überraschung. "Egal, ob Rente oder Einmalzahlung - von der Auszahlung wird der volle Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen", sagt Verbraucherschützer Nauhauser. "Das schmälert die Rendite erheblich." Immerhin werden bei einer Einmalzahlung die fälligen Abgaben über zehn Jahre hinweg auf Monatsraten verteilt.

Welche Nachteile hat die Betriebsrente noch?

Ein großes Problem ist für Nauhauser die mangelnde Transparenz: Der Anleger könne kaum überblicken, welche Kosten für seinen Vertrag anfallen, so der Experte. Ein Vergleich mit anderen Anbietern ist damit fast unmöglich. Außerdem sollte sich der Verbraucher vor dem Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge sicher sein, dass er lange bei seinem Arbeitgeber bleiben will. "Bei einem Jobwechsel kann er sein Guthaben zwar mitnehmen", sagt Schmutzer. "Da der neue Arbeitgeber jedoch einen neuen Vertrag für ihn abschließt, ist das aber in vielen Fällen mit Einbußen verbunden, etwa bei der garantierten Verzinsung."

Für wen lohnt sich die betriebliche Vorsorge?

Unterm Strich rechnet sich die betriebliche Altersvorsorge längst nicht immer: Verstirbt der Sparer schon nach ein paar Jahren, hat er meist nicht einmal seine Einzahlungen herausbekommen. Wird er dagegen sehr alt, macht er unterm Strich ein gutes Geschäft. "Legt der Arbeitgeber auf die Beiträge etwas drauf, sollten Beschäftigte einen Vertragsabschluss in Erwägung ziehen", rät Nauhauser. So würden etwa manche Chefs die eingesparten Sozialabgaben von etwa 20 Prozent der Beiträge zuschießen. Wer Anspruch auf Kinderzulagen habe, sei mit einer Riester-Rente aber meist besser bedient.

(RP)
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