Wenn der Körper streikt

Wer aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Doch nur gut die Hälfte der Anträge wird genehmigt und viele Betroffene müssen noch aufstocken.

In Deutschland sind immer mehr Menschen auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. Neben den Arbeitnehmern, die in ihren Berufen körperlich hart arbeiten und oft chronische Gesundheitsschäden davontragen, scheiden immer mehr Berufstätige wegen hoher psychischer Belastungen vorzeitig aus.

"Derzeit müssen jedes Jahr über 170.000 Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben", sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ende 2015 bezogen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung 1,79 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Erkrankungen des Bewegungsapparates und psychische Störungen sind die häufigsten Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Die Zahl der Erwerbsminderungsrenten steigt, obwohl die Hürden für den Zugang sehr hoch sind. So wurden 2015 von 350.000 Anträgen 147.000 abgelehnt. Zum einen müssen Antragsteller mindestens fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben, dazu haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorzuliegen. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei behinderten Menschen oder Versicherten, die unter den Folgen eines Arbeitsunfalls leiden. Ein Gutachter prüft die Leistungsfähigkeit des Betroffenen und zwar nicht nur im bisher ausgeübten Beruf, sondern auch in anderen Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden. "Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch in der Lage sind, weniger als drei Stunden am Tag zu arbeiten", erklärt Cornelia Jurrmann, Pressesprecherin des Sozialverbands VdK Deutschland. "Wer nach Einschätzung der Gutachter zwischen drei und unter sechs Stunden arbeitsfähig ist, erhält die halbe Rente, wer mindestens sechs Stunden arbeiten kann, erhält nichts." Dabei spielt nur für die vor 1961 geborenen Arbeitnehmer der erlernte Beruf eine Rolle. "Bei allen anderen genügt es, dass sie sich theoretisch am Arbeitsmarkt für irgendeine Tätigkeit bewerben könnten", sagt Jurrmann. In der Praxis finden die meisten jedoch keine Anstellung mehr und sind auf Grundsicherung angewiesen.

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel nur befristet bewilligt, Betroffene müssen rechtzeitig den Antrag auf Weiterzahlung beim Rentenversicherungsträger stellen. Nur wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, wird eine Rente unbefristet gezahlt.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird nach den gleichen Regeln errechnet wie die Altersrente. Die Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung. Wer in jüngeren Jahren erwerbsunfähig wird, profitiert von der Zurechnungszeit. Ein Versicherter wird bei der Rentenversicherung daher so gestellt, als sei er vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung seines 62. Lebensjahres beitragspflichtig beschäftigt gewesen.

In diesem Sommer wurden mit einem entsprechenden Gesetzentwurf Leistungsverbesserungen auf den Weg gebracht. "Die Zurechnungszeit soll für zukünftige Erwerbsminderungsrentner stufenweise bis 2024 um drei Jahre auf 65 Jahre verlängert werden", erklärt die Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. "Nach Abschluss der Anhebung werden von dieser Verbesserung alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 65. Lebensjahres in eine Erwerbsminderungsrente gehen müssen."

Bei der Bemessung der Zurechnungszeit bleiben die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn der Verdienst zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen bereits eingeschränkt war. Mindern diese letzten vier Jahre den Anspruch, fallen sie aus der Berechnung heraus, die Rentenversicherung führt dazu eine sogenannte Günstigerprüfung durch. "Infolge der Reform und der Rentenanpassung stiegen die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen voller Erwerbsminderung um fast 50 Euro auf 711 Euro bei den Rentenzugängen im Jahr 2015", heißt es seitens des BMAS. "Dennoch sind derzeit etwa 15 Prozent der Erwerbsminderungsrentner zusätzlich auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen." Eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhalten nur die, die kurz vor Erreichen der regulären Altersgrenze ausscheiden. "Wer früher aufgibt, muss pro Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent bis zu einer Obergrenze von 10,8 Prozent hinnehmen", erklärt Jurrmann vom VdK. "Wer mit 60 Jahren oder früher Rente beantragt, bei dem schlagen die vollen 10,8 Prozent zu Buche." Und das betrifft einen Großteil der Bezieher von Erwerbsminderungsrente, denn das durchschnittliche Zugangsalter liegt bei 52 Jahren.

(RP)
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