Urlaubsplan kann verpflichtend sein

Viele Arbeitgeber fordern ihre Mitarbeiter jetzt schon auf, ihre Urlaubswünsche für 2018 einzureichen. Das ist rechtlich auch zulässig, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Doch steht der Urlaub damit schon fest?

Das hängt davon ab, was als Nächstes passiert: Macht der Chef aus den Wünschen einen Urlaubsplan, den er zum Beispiel im Intranet oder am Schwarzen Brett veröffentlicht und nicht ausdrücklich als "unverbindlich" markiert, gilt der Urlaub als gewährt. Arbeitnehmer können sich dann darauf verlassen, dass sie an den gewünschten Tagen freihaben - können die Planung umgekehrt aber auch nicht ohne weiteres ändern.

(tmn)
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