Jetzt auch offiziell: Alonso sagt allen ab und bleibt Trainer in Leverkusen
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Umwege sind nicht versichert

(tmn Machen Mitarbeiter auf dem Arbeitsweg einen Umweg, kann der gesetzliche Unfallschutz entfallen. Versichert ist nur die direkte Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung, nicht aber ein Abstecher etwa zum Supermarkt.

Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hin. Bei der Streckenwahl sind Arbeitnehmer allerdings flexibel. Die direkte Strecke zwischen Arbeit und Wohnung muss nicht unbedingt die kürzeste sein. Kein Problem ist eine etwas längere Route, die dafür verkehrsgünstiger ist.

(RP)
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