Übergangsgeld gibt es nur auf Antrag
Wer wegen einer Reha-Maßnahme nicht arbeiten kann, bekommt eventuell das sogenannte Übergangsgeld. Das läuft allerdings nicht automatisch, warnt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
02.12.2017
, 10:58 Uhr
Betroffene müssen die Zahlung stets beantragen. Grundsätzlich gibt es Übergangsgeld nur, wenn Arbeitnehmer kein Geld mehr von ihrem Arbeitgeber erhalten und die sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall also ausgelaufen ist.