Übergangsgeld gibt es nur auf Antrag

Wer wegen einer Reha-Maßnahme nicht arbeiten kann, bekommt eventuell das sogenannte Übergangsgeld. Das läuft allerdings nicht automatisch, warnt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Betroffene müssen die Zahlung stets beantragen. Grundsätzlich gibt es Übergangsgeld nur, wenn Arbeitnehmer kein Geld mehr von ihrem Arbeitgeber erhalten und die sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall also ausgelaufen ist.

(tmn)
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