Sonntagsarbeit wird nicht extra bezahlt

Viele Arbeitnehmer arbeiten teils an Sonn- und Feiertagen. "Es gibt keine gesetzliche Regelung für einen finanziellen Zuschuss", erklärt Stefan Lunk vom Deutschen Anwaltverein. Normalerweise finden sich aber in den Arbeits- und Tarifverträgen Regelungen dazu.

Wenn das nicht der Fall ist, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Nach Paragraf 11 des Arbeitszeitgesetzes steht ihm aber ein Ersatzruhetag zu. "Es gibt Ersatzzeiten, aber keine höhere Vergütung."

(DPA-TMN)
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