Sockellohn für Arbeit auf Abruf

In den meisten Arbeitsverträgen ist festgelegt, wie viele Stunden jemand arbeiten muss. Bei der bei der sogenannten Arbeit auf Abruf nicht. Dann richtet sich die wöchentliche Stundenzahl danach, wie viel zu tun ist.

Arbeitnehmer haben bei solchen Verträgen aber Mindestrechte, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Der Arbeitgeber muss pro Woche mindestens zehn Stunden bezahlen - egal, ob die Arbeit verrichtet wurde oder nicht.

(DPA-TMN)
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